Schriftliche Anfrage: Werkstatt der Kulturen weiterhin „under cover“?

Das Druckdokument zur Schriftlichen Anfrage "Werkstatt der Kulturen weiterhin „under cover“?" (S 17 /  14 710) finden Sie hier.

Mein Kommentar zur Anfrage: Seit Januar 2014 liegt dem Trägerverein der Werkstatt der Kulturen der Schlussbericht des „Programmdialogs“ vor.
Bis heute ist er jedoch noch nicht veröffentlicht worden und ein Konzept für die Arbeit in der Werkstatt der Kulturen soll erst Ende des nächsten Jahres vorliegen. Es ist nicht ersichtlich warum so viel Zeit ins Land gehen muss bis
Informationen einer Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Auf konkrete Fragen werden weiterhin leider nur verallgemeinernde und ausweichende Antworten gegeben.

 

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:   

1. Am 17. Januar diesen Jahres sind die Ergebnisse des „Programmdialogs“ im Trägerverein der Werkstatt der Kulturen “Brauerei Wissmannstraße e.V.“ präsentiert worden. Warum wurde der Abschlussbericht bisher nicht veröffentlicht?
 
2. Wann und wo wird der Abschlussbericht veröffentlicht? (Siehe die Antwort auf die Kleine Anfrage 17/12944 vom Januar 2014: Dort ist eine  Veröffentlichung angekündigt.)
 
Zu 1. und 2.: Nach der mittlerweile erfolgten Abnahme durch den Auftraggeber wird der Schlussbericht dem Parlament zur Kenntnis gegeben werden und anschließend auf den Internetseiten der Integrationsbeauftragten und der Werkstatt der Kulturen veröffentlicht werden.
 
3. Ist eine öffentliche Diskussion des Abschlussberichts geplant? Wenn nein, warum nicht?

Zu 3.: Ziel des Programmdialogs ist es, durch einen moderierten und strukturierten Austausch mit Nutzerinnen und Nutzern und anderen Akteurinnen und Akteuren im Kontext der Werkstatt der Kulturen das Profil der
Einrichtung zu schärfen. Deshalb fanden im Rahmen des Dialogprozesses zahlreiche Diskussionen, Interviews und Befragungen statt, darunter eine quantitative und qualitative Befragung von Besucherinnen und Besuchern. Die
Ergebnisse sind im Abschlussbericht berücksichtigt. Dieser wird der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
 
4. Wie können sich die im Kulturbereich tätigen MSO über die  Satzungsänderung der Werkstatt informieren, in der nun ausdrücklich ihr Recht festgeschrieben wird, „in den Räumen der Einrichtung … Programme und Veranstaltungen in eigener Regie auszuführen“?

Zu 4.: Eine Satzungsänderung ist hierfür nicht erforderlich, die Möglichkeit bestand bereits in der Vergangenheit.

5. Wie wird der neu einzurichtende Beirat ausgewählt, der u.a. das Programm der Werkstatt zukünftig mitgestalten soll? Wann und wo ist zu erfahren, wer die bis zu zehn Personen sind?

6. Hält der Senat einen Beirat von bis zu zehn Personen für zweckmäßig im Sinne der Arbeitsfähigkeit?

Zu 5. und 6.: Der Beirat wird durch den Vorstand ausgewählt und hat eine geeignete Größe, um wichtige künstlerische Anregungen zu geben und deren Umsetzung zu begleiten. Vorschläge könnten über Vorstandsmitglieder
und die Integrationsbeauftragte des Senats eingebracht werden. Die Namen der Mitglieder des künstlerischen Beirats werden auf der Internetseite des Vorstands veröffentlicht.

7. Wann wird es ein Konzept für die Arbeit in der Werkstatt der Kulturen geben, in dem das Wer? (Nutzer*innen und Zielgruppen), Was? (Art der Veranstaltungen, Raumnutzungskonzept ...), Wie? (Kooperation mit /Unterstützung durch die WdK?), Öffentlichkeitsarbeit und die Finanzierung dargestellt werden? 

Zu 7.: Die Integrationsbeauftragte erwartet, dass die Werkstatt der Kulturen spätestens bis Ende 2015 ein solches Konzept erstellt.

Berlin, den 31. Oktober 2014

In Vertretung
Boris Velter
Senatsverwaltung für Arbeit,
Integration und Frauen

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Nov. 2014)

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