Veranstaltungsbericht Späti-Dialog II - Die Sonntagsöffnung im Blick

Am 1. Dezember haben meine Kollegin Anja Kofbinger und ich noch einmal die Spätkauf-Betreiber*innen Nord-Neuköllns eingeladen um zusammen mit zwei Expert*innen der IHK über das Verkaufs-Verbot an Sonn- und Feiertagen zu sprechen und Ausnahmeregelungen zu durchleuchten. Nach unserer ersten Veranstaltung im Juli hatten einige der Anwesenden um einen Termin mit IHK-Fachleuten gebeten, so dass uns dieses Mal Frau Griesbach, Referentin der IHK für Gewerberecht und Herr Evans, Referent für Handel, Tourismus und Gastgewerbe beratend zur Seite standen. Der Späti-Dialog II fand im Nachbarschaftstreff Sonnenblick statt.

2010 war das Ladenöffnungsgesetz Berlins neu gestaltet worden und verbietet dem Einzelhandel die Sonntagsöffnung. Im Vergleich zu anderen Bundesländern sei das Gesetz jedoch recht tolerant, so Griesbach. 2012 gab es dann einen Änderungsvorschlag, der Spätkaufläden erlauben sollte auch am Sonntag zu öffnen, der Vorschlag wurde jedoch nicht angenommen.

Spätkaufläden werden bei der Gewerbeanmeldung als Einzelhandel angemeldet, eine eigene Kategorie für Spätkaufläden gibt es nicht. Somit gelten für sie selbstvertändlich die gleichen Regeln wie für Supermärkte, obwohl ein ganz anderes Klientel und andere Bedürfnisse bedient werden. Dieser Umstand führe weiterhin dazu, so Griesbach, dass es keine Zahlen über die Anzahl von Spätkaufläden in Berlin gebe.

Eine Ausnahme von der Sonntagsschliessung hätten jedoch Gaststätten, die Speisen und Getränke zum sofortigen Verzehr sowie „Gaststättenbedarf“ anbieten. Eine genaue Definition von Produkten und Dienstleistungen die unter „Gaststättenbedarf“ fallen liegt jedoch nicht vor. Spätkaufläden, die ein Mischgewerbe betreiben und in einem separaten Raum einen Gaststättenbetrieb führen, dürfen diesen daher am Sonntag öffnen, der Spätkaufladen darf hier jedoch nur als Lager genutzt werden.

Besondere Aufmerksamkeit wurde dem Thema der Tankstellenöffnung zuteil, denen auf Grund ihrer Definition als „besondere Verkaufsstelle“ eine Sonntagsöffnung erlaubt ist. Auch ein Spätkaufladen sei doch, so die Späti-Betreiber*innen, eine besondere Verkaufsstelle. So werden hier grundlegende Bedürfnisse der Tourist*innen bedient, u.a. würden diese starken Gebrauch von Telefonkabinen und dem Internetangebot der Läden machen. Auch der Verkauf von Produkten wie Hygieneartikel für Frauen, Kondome oder Zahnbürsten und Zahnpasta würden an Sonntagen so mancher/m Tourist*innen und Kiezbewohner*in aus der Klemme helfen. Der große Erfolg der Petition für eine Sonntagsöffnung von Spätis mit fast 40.000 Unterschriften zeige, dass auch viele Berliner*innen eine Sonntagsöffnung begrüßen würden und den Späti als Teil ihrer Kiezkultur wertschätzen. Eine Änderung der Ausführungsvorschriften des Berliner Ladenöffnungsgesetzes wäre die einfachste Möglichkeit diesen Umstand zu ändern ohne dabei eine Gesetzänderung zu benötigen.

Die Spätkaufbetreiber*innen möchten nun aktiv mithelfen um Fakten zusammenzutragen die die Einzigartigkeit ihres Gewerbezweiges belegen, um so argumentativ den Weg zu einer Diskussion über eine erweiterte Öffnung an Sonntagen zu ebnen. Wir stehen mit Ihnen und der IHK in regem Kontakt und sind gespannt auf die weitere Entwicklung in diesem Thema.

Auch Das Facetten Magazin berichtete ausführlich über die Veranstaltung. Den Artikel können Sie hier lesen. 

Hier finden Sie die Antwort des Senats auf meine Kleine Anfrage bezüglich der Bereitstellung von Informartionen zur Sonntagsöffnung für Spätkaufbetreiber*innen.

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