Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Berlin endlich voranbringen! Der Antrag und Erläuterungen dazu:

Im Anerkennungsgesetz ist bisher nur  für bundesgesetzlich geregelte Berufe die Verfahren zur Festlegung der Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Ausbildungen mit inländischen Ausbildungsnachweisen geregelt. Der überwiegende Teil der Berufe in Deutschland ist nicht reglementiert. Dies betrifft die meisten akademischen Berufe und Ausbildungsberufe. Obwohl es bei nicht-reglementierten Berufen prinzipiell möglich ist, sich auch ohne formale Gleichwertigkeitsbescheinigung direkt auf dem Arbeitsmarkt zu bewerben und zu arbeiten, macht eine Gleichwertigkeitsfeststellung die ausländischen Qualifikationen jedoch transparenter, und erleichtert die Arbeitssuche. Da in vielen Arbeitssegmenten von nicht-reglementierten Berufen ein Fachkräftemangel herrscht, fordern wir Berlin auf, hier aktiv zu werden.
 

Antrag der Fraktion Bündnis 90/ die Grünen

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

Der Senat wird aufgefordert, einen Gesetzesentwurf zur Anerkennung ausländischer Berufs-qualifikationen in Berlin vorzulegen, in dem folgende Punkte geregelt sind:

  1. die Feststellung der Gleichwertigkeit aller nicht reglementierten Berufe und der vorhandenen Berufsqualifikationen
  2.  die Entwicklung entsprechender modularer Nachqualifizierungsmöglichkeiten (Ausgleichsmaßnahmen)
  3. die Gebühren und das Verfahren der Anerkennung sowie der Nachqualifizierungsmöglichkeiten.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31.01.2013 zu berichten.

Begründung:

Am 01.04.2012 ist das „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ (Anerkennungsgesetz) in Kraft getreten, das für bundesgesetzlich geregelte Berufe die Verfahren zur Festlegung der Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Ausbildungen mit inländischen Ausbildungsnachweisen regelt. Der überwiegende Teil der Berufe in Deutschland ist nicht reglementiert. Dies betrifft die meisten akademischen Berufe und Ausbildungsberufe.

Bei nicht-reglementierten Berufen ist es prinzipiell möglich, sich auch ohne formale Gleichwertigkeitsbescheinigung direkt auf dem Arbeitsmarkt zu bewerben und zu arbeiten. Eine Gleichwertigkeitsfeststellung macht die ausländischen Qualifikationen jedoch transparent; ausländische Abschlüsse sind damit für einen Arbeitgeber oder eine Arbeitgeberin besser einzuschätzen.

In bestimmten Arbeitsmarktsegmenten besteht in Berlin ein Mangel an qualifizierten Fachkräften. Dies ist besonders im Bildungsbereich, in den medizinischen und in den technischen Berufssparten spürbar. Auch der Wissenschaft fehlt es an Nachwuchs, während qualifizierte Migrantinnen und Migranten mit Gelegenheitsjobs wie Taxifahren oder Gelegenheitsjobs ihr tägliches Brot verdienen müssen. Für Berlin ist es unabdingbar, dass die vorhandenen Qualifikationspotenziale aktiviert und genutzt werden.

Der Hamburger Senat hat bereits im Juni 2012 ein landeseigenes Gesetz zur Anerkennung nicht-reglementierter Berufe erlassen. Berlin muss auch endlich selber aktiv werden in der Feststellung der Gleichwertigkeit u. a. von Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erziehern, Beamtinnen und Beamten, Heilberufe, Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemiker, Architektinnen und Architekten, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen und Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Ingenieurinnen und Ingenieure, Dolmetscherinnen und Dolmetschern.

In den Fällen, in denen keine Gleichwertigkeit festgestellt werden kann, müssen Migrantinnen und Migranten Möglichkeiten bekommen Anpassungsqualifizierungen zu belegen. Dafür müssen Konzepte und Finanzierungsmöglichkeiten geschaffen werden. Bei Defiziten im Vergleich zur Referenzqualifikation sollten diese aufgeschlüsselt und – wenn sinnvoll und möglich – Wege zur Kompensation durch Qualifizierungsmaßnahmen etc. aufgezeigt werden. Berlin braucht den Ausbau des beruflichen Qualifizierungsangebotes für Migrantinnen und Migranten, deren Qualifikation nicht den deutschen Abschlüssen entsprechen.

Die Gebühren und das Verfahren der Anerkennung müssen transparent sein. Zudem darf die Höhe der Gebühren die Migrantinnen und Migranten nicht abschrecken.

Berlin, den 06.11.2012

Pop, Kapek, Dr. Kahlefeld, Remlinger, Bangert
und die übrigen Mitglieder der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Die Drucksache (d17/0624) zu diesem Antrag finden Sie hier. 

 

Meine Erläuterungen zum Antrag

Im April diesen Jahres ist das Bundesgesetz über die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in Kraft getreten, im Juli hat Hamburg das Gesetz auf Landesebene umgesetzt, in Hessen liegt der Entwurf zur Umsetzung seit Juni vor, in Niedersachsen seit August.

Es wäre nicht so schwer gewesen, früher einen Gesetzentwurf vorzulegen, denn es gibt einen Musterentwurf für die Anerkennungsgesetze in den Ländern. An diesem haben sich Hamburg, Hessen und Niedersachsen orientiert und Spezifika für ihre Länder eingearbeitet. Warum war das in Berlin bisher nicht möglich? Diese Frage werden wir im Ausschuss stellen – und darauf drängen, dass nun endlich etwas geschieht.

Das Berlin Insitut hat auf Basis des Mikrozensus von 2005 ermittelt, mit welchen Abschlüssen und Qualifikationen Menschen nach Berlin kommen. Sie erinnern sich an diese Studie: Bei den Personen aus dem Nahen Osten liegt die Akademikerquote bei 48 %, bei Personen aus afrikanischen Ländern bei 31 % und bei Aussiedler_innen immerhin noch bei 16%. Akademiker heißt: Es liegt ein abgeschlossenes Studium vor. Nur zum Vergleich: Bei den Einheimischen liegt der Prozentsatz bei 19 %. Die drei genannten Gruppen sind zugleich die, die es besonders schwer auf dem Arbeitsmarkt haben und deshalb arbeitslos sind oder das Risiko einer Selbständigkeit eingehen müssen. Es liegt also auf der Hand, dass Berlin ein Interesse daran hat, diesen qualifizierten Menschen endlich den Weg auf den Arbeitsmarkt und vor allem in eine angemessene Berufstätigkeit zu ermöglichen. Studierte Taxifahrer und Lebensmittelhändler haben wir schon genug in dieser Stadt.

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