Das geltende Berliner Feiertagsrecht hat erhebliche Defizite beim Schutz der Religionsfreiheit von Jüdinnen und Juden. Die derzeitige Rechtslage benachteiligt jüdische Bürgerinnen und Bürger strukturell, denn während christliche Feiertage umfassend geschützt sind, passt die gesetzliche Regelung nicht zur jüdischen Feiertagspraxis.
Die Anträge zur Änderung des Berliner Gesetzes über die Sonn- und Feiertage sind das Ergebnis einer längeren Kooperation zwischen dem Tikvah Institut, dem Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Europäisches Strafrecht und Neuere Rechtsgeschichte der Humboldt-Universität, der Experteninitiative Religionspolitik und der Jüdischen Studierendenunion Deutschland.
Hier geht es zu den beiden Anträgen:
- Die Religionsfreiheit von Jüdinnen und Juden gewährleisten: Das Berliner Feiertagsrecht an der Glaubensfreiheit ausrichten I – Gesetz zur Änderung des Feiertagsgesetzes (Drucksache 19/2729)
- Die Religionsfreiheit von Jüdinnen und Juden gewährleisten: Das Berliner Feiertagsrecht an der Glaubensfreiheit ausrichten II (Drucksache 19/2730)
