In diesem Antrag (Drucksache 19/1038) fordern meine Fraktion und ich den Senat auf einen Fahrplan für den Erarbeitungsprozess eines Landesdemokratiefördergesetzes unter Beteiligung der Zivilgesellschaft vorzulegen. Demokratie wird von ihren Bürger*innen getragen. Sie sind der Souverän unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung und einer vielfältigen Demokratie. Ziel des Berliner Demokratiefördergesetzes ist es, die zivilgesellschaftliche Arbeit zur Demokratiestärkung langfristig und nachhaltig zu fördern.
Die Behandlung des Antrags im Plenum wurde dreimal vertagt. Am 05.10.2023 wurde er schließlich über die Konsensliste in die Ausschüsse für Integration, Frauen und Gleichstellung, Vielfalt und Antidiskriminierung (federführend) und für Kultur, Engagement und Demokratieförderung überwiesen. Eine Beratung ist bis einschließlich August 2024 noch nicht erfolgt.
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Veranstaltungsbericht "Ein Demokratiefördergesetz für Berlin"