Antrag: Verfassungsgemäße Überarbeitung des sogenannten „Neutralitätsgesetzes“

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2015 entschieden, dass ein pauschales Verbot des Tragens religiöser und weltanschaulich konnotierter Kleidung durch Lehrkräfte im Schulalltag wie in §§ 2 und 3 des Berliner Neutralitätsgesetzes deren Grundrechte unverhältnismäßig einschränkt und deshalb mit der Verfassung nicht vereinbar ist. Mit unserem grünen Antrag (Drucksache 19/1164) fordern wir den Senat auf endlich eine "Verfassungsgemäße Überarbeitung des sogenannten „Neutralitätsgesetzes“ vorzunehmen.

Dass das Urteil des BVerfG von 2015 in Berlin bislang nicht umgesetzt wurde, sondern stattdessen regelmäßig Kosten für Verfahren gegen kopftuchtragende Bewerberinnen für den Schuldienst in Kauf genommen werden, ist ein besorgniserregender Beleg dafür, dass das Karlsruher Urteil ganz bewusst nicht respektiert wurde. Zum finanziellen Schaden kommt der, den der verschärfte Lehrer*innenmangel in all den Jahren für die Kollegien und die Schüler*innen verursacht hat.

Hier geht es zum Antrag.

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