Baustelle Integrationsmonitoring

In dieser kleinen Anfrage werden Informationen über die Handhabung des Monitorings der Integrationsindikatoren gegeben. Hierbei wird klar, dass bei der Umsetzung des Integrationskonzepts noch große Lücken vorhanden sind, und viele Indikatoren aufgrund von fehlenden Informationen gar nicht erfasst werden können. Diese Missstände im Bereich der notwendigen Handlungen und der korrekten Datenerfassung werden auch in den Antworten zu meinen  Anfragen "Integrationskonzept oder Konzeptlosigkeit: Stärkung der Zivilgesellschaft" (17/10706) und "Integrationskonzept oder Konzeptlosigkeit: Bildung" (17/10704) sichtbar. 

Das Dokument „Drucksache 17/10702“ zur Anfrage können Sie hier herunterladen.

Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanna Kahlefeld (GRÜNE) vom 28. Juni 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juli 2012) und Antwort.

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

1. Wann ist der nächste indikatorengestützte Bericht zum Integrationskonzept zu erwarten?

Zu 1.: Der zweite Bericht zur Umsetzung des Integrationskonzepts inklusive des Berliner Integrationsmonitors wird dem Abgeordnetenhaus nach Beschlussfassung im Senat zur Kenntnis gegeben.

2. Sieht der Senat die versprochene regelmäßige Berichterstattung nach einer dreijährigen Pause für erfüllt? Wenn ja, welche Abstände beim Integrationsmonitoring hält der Senat für sinnvoll?

Zu 2.: Der Senat ist weiterhin der Auffassung, dass eine regelmäßige Berichterstattung zur Umsetzung des Integrationskonzepts sinnvoll ist. In der Zuständigkeit Abteilung III: Beauftragter des Senats von Berlin für Integration und Migration der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen liegen derzeit neben dem Umsetzungsbericht zum Integrationskonzept und dem Bericht zur Umsetzung des Partizipations- und Integrationsgesetzes(PartIntG) auch der Berliner Integrationsmonitor und das gemeinsame Integrationsmonitoring der Länder. Der Senat ist bestrebt, die bestehenden Berichtsaufgaben und Berichtszeiträume aufeinander abzustimmen.

3. Welche konkreten Auswirkungen hatten die Ergebnisse des letzten Integrationsmonitors 2009? (Bitte getrennt nach den acht Handlungsfeldern auflisten.)

Zu 3.: Der Integrationsmonitor im Ersten Umsetzungsbericht zum Integrationskonzept ist eine der Grundlagen für die Weiterentwicklung der integrationspolitischen Ansätze der einzelnen Fachpolitiken. Die fachpolitische Umsetzung wird im zweiten Umsetzungsbericht zum Integrationskonzept dargelegt.

4. Welche Koordinierungsabstimmungen wurden mit welchem Ergebnis und mit wem zum Thema Rahmenstrategie Soziale Stadtentwicklung getroffen? (Bitte für die letzten drei Jahre tabellarisch auflisten.)

Zu 4.: Eine eigene Koordinierungsabstimmung zwischen dem Integrationsmonitor und der Rahmen-strategie Soziale Stadt ist nicht erforderlich. Bei der Erarbeitung der Rahmenstrategie Soziale Stadtentwicklung war der Integrationsbeauftragte des Senats kontinuierlich beteiligt, "Integration" wurde als Querschnittsthema in den drei thematischen Handlungsfeldern der Rahmenstrategie (Bildung, Arbeit, Wohnen / Nachbarschaft) bearbeitet. Ebenso war die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bei der Erarbeitung des zweiten Umsetzungsberichts zum Integrationskonzept intensiv beteiligt und hat hier die Rahmenstrategie Soziale Stadtentwicklung als eines der Leitprojekte eingebracht.

5. Welche fachspezifischen Steuerungselemente wurden beim Integrationsmonitoring in den letzten drei Jahren ergänzt?

Zu 5.: Beim Integrationsmonitor wurden in den letzten drei Jahren keine fachspezifischen Steuerungselemente ergänzt.

6. Welche der Indikatoren des Integrationskonzeptes wurden bisher aus welchen Gründen noch nicht erhoben?

Zu 6.: Zu folgenden Indikatoren im Integrationsmonitor konnte für den Berichtszeitraum 2009-2011 keine Dokumentation erfolgen, da keine Daten vorlagen:

Ø       Indikator 2.3: Ergebnisse der Sprachstandsmessung in der 7. Jahrgangsstufe für Kinder deutscher und nicht-deutscher Herkunftssprache

Ø  Indikator 2.9: Anteil der Erzieherinnen und Erzieher mit Migrationshintergrund an allen Erzieherinnen und Erziehern

Ø  Indikator 2.10: Anteil der Lehrerinnen und Lehrer mit Migrationshintergrund in Berlin

Ø Indikator 4.3: Anteil der interkulturell qualifizierten Beschäftigten eines Dienstes / einer Einrichtung an allen Beschäftigten

Ø  Indikator 5.2: Anteil der Mitglieder mit Migrationshintergrund an den Mitgliedern des Abgeordnetenhauses

Ø  Indikator 5.3:  Anteil der Mitglieder mit Migrationshintergrund in den Bezirksverordnetenversammlungen

Ø   Indikator 5.6:  Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ) für alle Diebstahlsdelikte für Deutsche und Ausländerinnen und Ausländer

Ø  Indikator 5.7: Opferbelastungszahlen (Straftatenopfer) für Deutsche und Ausländerinnen und Ausländer

Ø  Indikator 6.2: Anzahl der Asylbewerberinnen und –bewerber sowie Geduldeten im Zeitvergleich

Ø Indikator 7.1: Anteil der Kultureinrichtungen mit mehrsprachigen Medien für Marketing und Öffentlichkeitsarbeit an allen öffentlich geförderten Kultureinrichtungen

Ø Indikator 8.3: Anteil der Eingebürgerten an der Gesamtbevölkerung für Gesamtberlin und aufgeteilt nach Bezirken

Die Zahlen zu den Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sowie Geduldeten im Zeitvergleich (Indikator 6.2) konnten aus technischen Gründen nicht aufbereitet werden, die anderen Daten werden derzeit in Berlin nicht erhoben.

7. Welche Senatsverwaltungen arbeiten wie an dem Integrationsmonitoring zusammen?

Zu 7.: An der Erstellung des Integrationsmonitors haben sich alle fachlich betroffenen Senatsverwaltungen mit der Lieferung von Daten zu den Indikatoren beteiligt.

8. Hält der Senat das bestehende Integrationsmonitoring für ausreichend?

Zu 8.: Berlin hat seit 2005 das erste Integrationsmonitoring unter den Bundesländern aufgebaut, 2007 erschien der erste Bericht zum Integrationsmonitor. Inzwischen wurde unter anderem das gemeinsame Integrationsmonitoring der Länder konzipiert und im Februar 2011 der erste gemeinsame Bericht veröffentlicht. Der Senat hält es daher für die Zukunft für sinnvoll, den Berliner Integrationsmonitor weiter zu entwickeln und die Indikatoren des Berliner Integrations-monitors anschlussfähig an die Indikatoren des gemeinsamen Integrationsmonitorings der Länder zu machen.

Berlin, den 07. August 2012

In Vertretung

Farhad D i l m a g h a n i

Senatsverwaltung für Arbeit,

Integration und Frauen

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. August 2012)

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