Drucksache 17/10 040: Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanna Kahlefeld (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) vom 08. Dezember 2011 und Antwort:
Kein Geld für afghanische Flüchtlinge?
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie viele Afghaninnen und Afghanen sind in den letzten fünf Jahren nach Berlin gekommen?
Zu 1.: Laut Ausländerzentralregister (AZR) hielten sich zum 30.6.2006 insgesamt 753 Personen afghanischer Staatsangehörigkeit rechtmäßig in Berlin auf. Zum 30.6.2011 waren es 1.268 Personen. Zahlen zur Zu- und Abwanderung von Personen afghanischer Staatsangehörigkeit sowie Personen ohne Aufenthaltstitel werden nicht erfasst.
Frage 2: Welche muttersprachlichen Beratungs- und Anlaufstellen für Afghaninnen und Afghanen werden vom Senat gefördert? (Bitte für die letzten fünf Jahre nach Institution und Höhe der Förderung getrennt auflisten.)
Zu 2.: Bis zum Jahr 2009 wurde das vom Afghanischen Kommunikations- und Kulturzentrum e.V. geführte „Haus der Afghanen“ durch den Beauftragten für Integration und Migration wie folgt gefördert:
2007: 8.985,00 €
2008: 10.565,00 €
2009: 8.320,50 €
Nach Einstellung der Förderung für den Afghanischen Kommunikations- und Kulturzentrum e.V. hat der Verein Iranischer Flüchtlinge in Berlin e.V. die Betreuung der Afghaninnen und Afghanen mit übernommen. Dementsprechend wurde die Fördersumme für diesen Verein ab 2010 den gestiegenen Anforderungen angepasst.
2007: 44.859,05 €
2008: 46.355,00 €
2009: 45.945,00 €
2010: 53.503,00 €
2011: 59.633,90 €
Frage 3: Hält der Senat die Arbeit des Afghanischen Kommunikations- und Kulturzentrum in Berlin e.V. für sinnvoll? Wenn ja, wie fördert der Senat die Aktivitäten des Vereins?
Zu 3.: Der Senat begrüßt grundsätzlich Initiativen, die die Eingliederung und Hilfestellung für Migrantinnen und Migranten befördern.
Das Afghanische Kommunikations- und Kulturzentrum in Berlin e.V. ist von der vom Integrationsbeauftragten des Senats beauftragten externen Evaluation durch das Institut für Demokratische Entwicklung und Soziale Integration (DESI) im April 2011 eingeschätzt worden.
http://www.parlament- berlin.de/ados/16/Haupt/vorgang/h16-1044.B-v.pdf
Demnach stößt der Verein in der afghanischen Community „auf deutliche Grenzen sowohl im Hinblick auf die Mobilisierung freiwilligen Engagements als auch auf die Erschließung von Bedarfen in der zweiten Generation“ (Anlage zu: Rote Nummer A 1044, S. 299).
Der Verein hat zudem administrative Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, obwohl mehrfach Gelegenheit zur Abhilfe gegeben und Hilfestellungen angeboten wurden. Hierzu gehört auch die bestimmungsgemäße Nachweisführung über die Verwendung der Zuwendungsmittel.
Frage 4: Hält der Senat die Förderung und Unterstützung für Afghaninnen und Afghanen für ausreichend? Wenn nein, was gedenkt der Senat dagegen zu tun?
Zu 4.: Ja, die Unterstützung für Afghaninnen und Afghanen ist durch die Übernahme der Betreuung durch den Verein Iranischer Flüchtlinge, in Berlin e.V. weiterhin gewährleistet.
Berlin, den 27. Dezember 2011
In Vertretung
Barbara Loth
Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Jan. 2012)