Kleine Anfrage zum Thema: Wie arbeitet die Erstanlaufstelle des Berliner IQ-Netzwerks?

In dieser kleine Anfrage werden Fragen zur Arbeit der zentralen Anlaufstelle zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in Berlin beantwortet. Aus den zur Vergügung gestellten Informationen geht hervor, dass die Anlaufstelle bisher kaum tätig war, und dort insgesamt nur 6 Anträge auf Anerkennung gestellt wurden. In meinem Kommentar zu den Ergebnissen dieser Anfrage nehme ich zu dieser Entwicklung Stellung. 

Das Druckdokument zur Kleinen Anfrage (ka17-11159) finden Sie hier. 

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

1. Wie viele Beratungen hat die Erstanlaufstelle des IQ Netzwerks Berlin seit ihrer Eröffnung für welche Berufe durchgeführt (Bitte getrennt nach Monaten auflisten: telefonisch, persönlich, online)?

Zu 1.: Die zentrale Erstanlaufstelle Anerkennung des IQ Netzwerk Berlin hat 330 Erstberatungen (ohne Folgeberatungen) durchgeführt (Stand: 12.11.2012). Davon waren 157 persönliche Beratungen, 140 Telefonkontakte und 33 Online & E-Mail Kontakte.

Die Beratungszahlen verteilten sich wie folgt auf die Monate seit Beginn Juni 2012:

Beratungsform

Juni

Juli

August

September

Oktober

Summe

Persönlich*

15

30

33

38

41

157

Telefonisch

12

18

22

48

40

140

Online

3

5

7

11

7

33

Beratungen gesamt:

330

* ist zusätzlich eine telefonische Kurzberatung/Aufnahme der Daten vorausgegangen

 2. In welchen Sprachen kann die Erstanlaufstelle Beratungsgespräche führen?

Zu 2.: In der Zentralen Erstanlaufstelle Anerkennung werden Beratungen in folgenden Sprachen angeboten: Deutsch, Englisch, Russisch und Spanisch. Durch die Coaching-Projekte zur Verfahrensbegleitung (Club Dialog, TBB und LIFE) können auch Beratungsgespräche auf Türkisch und Polnisch angeboten werden.

3. In welchen Sprachen konnte bisher nicht beraten werden?

Zu 3.: Bisher konnte allen Ratsuchenden Beratungen angeboten werden. Mit Unterstützung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern können je nach Notwendigkeit auch Beratungen in anderen Sprachen erfolgen.

4. Wie viele Anfragen gab es aus dem Ausland (aus welchen Ländern und welchen Berufen)?

Zu 4.: Es wurden insgesamt 16 Beratungsanfragen aus dem Ausland an die Zentrale Erstanlaufstelle Anerkennung gestellt. Die Anfragen betrafen folgende Berufe in den Herkunftsländern: Zahnärztinnen und Zahnärzte, Ärztinnen und Ärzte, Ingenieurinnen und Ingenieure, Ökonominnen und Ökonomen, Geisteswissenschaftlerinnen und Geisteswissenschaftler, Lehrerinnen und Lehrer und Buchhändlerinnen und Buchhändler. Die Anfragen kamen aus folgenden Ländern: Tschechien, Armenien, Türkei, Italien, Polen, Portugal, Namibia, Bulgarien, Spanien, Usbekistan, England, USA, Indien und Frankreich.

5. Wie viele Anträge auf Berufsanerkennungen aus welchen Ländern wurden mit Hilfe der Erstanlaufstelle gestellt?

Zu 5.: Bei der Zentralen Erstanlaufstelle Anerkennung werden insbesondere Empfehlungen zur „Antragstellung“ oder „Zeugnisbewertung“ bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) abgegeben, da viele Ratsuchende einen unreglementierten akademischen Abschluss aus dem Herkunftsland mitbringen. Insbesondere die Akademiker haben aufgrund ihrer hohen Eigenständigkeit eher selten das Angebot der gemeinsamen Antragstellung in Anspruch genommen. Mit Hilfe der Zentralen Erstanlaufstelle Anerkennung wurden insgesamt drei Anträge zur Zeugnisbewertung bei der Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen gestellt, davon waren zwei Antragstellerinnen und Antragsteller aus Sri Lanka und ein Antragsteller aus Tunesien. Außerdem wurden drei Antragstellungen bei nicht-akademischen Berufen gemeinsam gestellt, davon kamen zwei Antragsteller/innen aus Spanien und ein Antragsteller aus der Türkei.

6. In wie vielen Fällen wurden die Ratsuchenden an welche anderen Beratungsstellen sowie an die IHK und HWK weitergeleitet?

Zu 6.: Insgesamt wurden 43 Ratsuchende aus der Zentralen Erstanlaufstelle Anerkennung an folgende Beratungsstellen weitergeleitet:

Beratungsstelle

Anzahl der weitergeleiteten Ratsuchenden

Jugendmigrationsdienste

8 Ratsuchende

Universitäten

10 Ratsuchende

IHK FOSA

8 Ratsuchende

HWK

2 Ratsuchende

HWK Handwerksrolle

1 Ratsuchender

Landesamt für Gesundheit und Soziales

2 Ratsuchende

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Forschung

1 Ratsuchender

Andere IQ Beratungsstellen (Brandenburg oder andere Bundesländer)

3 Ratsuchende

Sonstige Bildungsberatungsstellen

8 Ratsuchende

7. Wie viele potenzielle Antragsteller_innen aus welchen Berufen und Herkunftsländern wurden an die Coaching-Programme des TBB und des Club Dialog verwiesen? (Bitte getrennt für beide auflisten.)

Zu 7.: Durch die Zentrale Erstanlaufstelle Anerkennung wurden 37 potentielle Antragstellerinnen und Antragsteller an die Coaching-Projekte weitergeleitet:

         Life e.V.

TBB

Club Dialog e.V.

 

1.

Ökonomin
Russland

Lehrer für aserbaid. Literatur
Aserbaidschan

Rechtsanwalt
Nigeria

2

Buchhalte-rin/Rechnungswesen
Irak

Architekt
Türkei

Lehrerin für Sport
Polen

3

Rechtsanwältin

Türkei

Lehrer

Spanien

Grundschullehrerin

Albanien

4

Psychologin

Kuba

Ökonom

Türkei

Sozialwissenschaftler Türkei

5

Ökonomin und Produktions-manag.
Ukraine

Ökonom
Türkei

Lehrer
Spanien

6

Lehrerin
Sowjetunion

Maschinenbauingenieur Nordzypern

Musiklehrerin
Ukraine

7

Psychologische Psychothera-peutin
Argentinien

Sozialwissenschaftler Türkei

Physiotherapeutin
Polen

8

Physikerin
Iran

Architekt
Türkei

Buchhalterin
Polen

9

Juristin
Brasilien

Hotelfachmann
Türkei

Fachkraft für Warenkunde
Ukraine

10

Pädagogin
Polen

Koch
Lettland

 

11

Bauingenieurin
Peru

Produktprüferin Textil
Polen

 

12

Pharmazeutikerin
Kolumbien

Elektromonteur
Polen

 

13

Soziologin
Lateinamerika oder Spanien

Fachkraft Bäckerei #
Polen

 

14

Wirtschaftsprüferin
Chile

 

 

15

Lehrerin für Biophysik
Armenien

 

 

Die Coaching-Projekte haben z.T. auch einen direkten Zulauf in ihre Beratungsstellen. Insgesamt wurden in dem Coaching-Projekt bei LIFE e.V. 70 Personen beraten, beim TBB 89 Personen und bei Club Dialog e.V. 113 Personen.

8. Wie viele Anträge wurden von Beratungssuchenden gestellt, die von einem Coach begleitet wurden? (Bitte getrennt nach Herkunftsgruppen und Berufsgruppen getrennt auflisten.)

Zu 8.: In den Coachig-Projekten des IQ Netzwerk Berlin (TBB, Club Dialog und LIFE) wurde insgesamt 65 Antragstellerinnen und Antragsteller eine Antragstellung empfohlen und sie erhielten eine Verfahrensbegleitung.

Berufsgruppen

Land

Anzahl

Architektin/Architekt

Russland

2

Ingenieurin/Ingenieur

Chemie-Ingenieurin/Chemie-Ingenieur

Russland

Ukraine

Iran

Türkei

Rumänien

2

2

2

1

1

PTA

Russland

2

Gesundheitsfachberufe

Russland

Polen

Türkei

2

2

3

Arzt/Ärztin

Ukraine

Syrien

Russland

2

1

1

Physiotherapeutin/Physio-therapeut

Polen

Argentinien

1

1

Krankenpflegerin/Krankenpfleger

Algerien

Weißrussland

1

1

Altenpflegerin/Altenpfleger

Polen

3

Elektroberufe (Elektronikerin/Elektroniker u.a.)

Türkei

Israel

Iran

Kasachstan

Ukraine

Tadschikistan

3

1

1

1

1

1

Orthopädiemechanikerin/

Orthopädiemechaniker

Irak

1

Industriemechanikerin/ Industriemechaniker

Bulgarien

Kosovo

1

1

Bauberufe (Tischler, Maler, Zimmerer u.a.)

Lettland

Türkei

1

2

Kaufmännische Berufe (Bank-, Einzelhandel, Bankkauffrau/Bankkaufmann u.a.)

Kasachstan

Polen

Türkei

Russland

1

2

2

3

Kfz-Mechatronikerin/Mechatroniker

Russland

2

Zahntechnikerin/Zahntechniker

Polen

2

Erzieherin/Erzieher

Türkei

1

Lehrerin/Lehrer

Argentinien

Ukraine

Russland

1

3

2

Pädagogin/Pädagoge + Sozialpädago-gin/Sozialpädagoge

Ukraine

Polen

1

1

9. Wie viele Anträge aus Berlin sind bisher schon entschieden worden? (Bitte getrennt auflisten nach voller Anerkennung und teilweiser Anerkennung.)

Zu 9.: Die Ermittlung von Antragszahlen und deren Entscheidungen ist in der für die Beantwortung von Kleinen Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.

10. Welche Vorschläge wurden bei fehlender voller Gleichwertigkeit den Antragstellenden unterbreitet?

Zu 10.: Nur bei reglementierten Berufen ist die volle Gleichwertigkeit eines Abschlusses erforderlich, um in dem Beruf eine Beschäftigung auszuüben. Die notwendige Ausgleichsmaßnahme muss im Bescheid über die Ergebnisse der Gleichwertigkeitsprüfung ausgewiesen werden. Dies kann das Ablegen einer Kenntnis- oder Eignungsprüfung oder einer Anpassungsmaßnahme beinhalten.

11. Wie viele Anträge aus welchen Berufen und Ländern sind bisher noch nicht entschieden worden? (Bitte Tag der Antragstellung angeben.)

12. Wie viele der Anträge in welchen Berufen und Herkunftsländern sind bisher abgelehnt worden?

Zu 11 und 12.: Die Ermittlung von Antragszahlen sowie eine Darstellung der noch offen Antragsverfahren oder der bisherigen Ablehnungen im Rahmen der neuen Anerkennungsgesetzgebung des Bundes ist in der für die Beantwortung von Kleinen Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.

13. Wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit?

Zu 13.: Es liegt dem Senat keine Auswertung zur durchschnittlichen Bearbeitungszeit der Anträge vor. Erst zum 01.12.2012 tritt die 3-Monatsfrist zur Bearbeitung der Anträge laut Anerkennungsgesetz des Bundes in Kraft.

14. Welche Pläne hat der Senat zur Steigerung der Effizienz der Erstanlaufstelle?

Zu 14.: Die Zentrale Erstanlaufstelle Anerkennung arbeitet effizient.

Berlin, den 05. Dezember 2012

In Vertretung

Farhad Dilmaghani
Senatsverwaltung für Arbeit,Integration und Frauen

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Dez. 2012)

« Zurück