Ombudsstelle für Migrations- und Integrationsprojekte einrichten

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen


Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

Es wird eine Ombudsstelle eingerichtet für Projektträger, die aus Mitteln der Senatsverwaltung für Integration gefördert werden. Die Ombudsfrau/der Ombudsmann vermittelt zwischen Verwaltung und Fördernehmer/-innen, wenn es Beschwerden oder Konflikte im Zusammenhang mit der Förderung gibt.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. Dezember 2014 zu berichten.

Begründung:

Organisationen, die von der Senatsverwaltung Förderung erhalten, befinden sich in einer Abhängigkeit, die eine Klärung von Unstimmigkeiten auf Augenhöhe unmöglich machen, seien es Fragen zu Abrechnungsmodalitäten, zu Förderbescheiden oder inhaltliche Fragen der Projektgestaltung. Diese Asymmetrie beeinträchtigt die Qualität der Berliner Förderpolitik. Daher fordern wir eine vermittelnde Stelle, die von der Verwaltung unabhängig die Interessen von Fördernehmer/-innen vertreten, aber andererseits auch berechtigte Anforderungen der Verwaltung vermitteln kann.

Die Ombudsfrau/der Ombudsmann soll seine Funktion ehrenamtlich wahrnehmen und lediglich Mittel zur Ausübung ihrer/seiner Tätigkeit wie Kopien, Telefonkosten in einem angemessenen Rahmen gestellt bekommen. Sie/er ist lediglich gegenüber dem Parlament verantworlich und berichtet jährlich. Für die Ausübung der Tätigkeit muss die Erlaubnis erteilt werden, in allen Abteilungen schriftliche oder mündliche Auskünfte einzuholen. Die Ombudsperson sollte auch auf eigene Initiative hin Vorgänge im Rahmen der Projektförderung prüfen.

Berlin, den 30. April 2014

Pop Kapek Kahlefeld
und die übrigen Mitglieder der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Die Drucksache (d17/1643) zu diesem Antrag finden Sie hier.

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