Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanna Kahlefeld (GRÜNE) vom 05. Juni 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Juni 2012) und Antwort
Das Dokument "Drucksache 17/10572" zur Anfrage können Sie hier herunterladen.
Unzureichende Informationspolitik des Senats zum Thema Roma
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
1. Aus welchen Gründen gibt es ein Informationsblatt für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Verwaltung zur „Aufenthaltsrechtlichen Situation der Roma und europäischer Wanderarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer“, wo es sich doch um Staatsangehörige aus Bulgarien, Rumänien und Ungarn handelt?
Zu 1.: Die Bezirke haben 2010 gegenüber dem Senat einen Informationsbedarf über die Rechtsfolgen der Wahrnehmung des Freizügigkeitsrechts geäußert, nachdem ein vermehrter Zuzug aus Bulgarien und Rumänien festgestellt worden war. Der Senat geht dabei davon aus, dass es sich bei der Mehrzahl dieser Neuzuwanderinnen und Neuzuwanderer aus Bulgarien und Rumänien nach Berlin um Roma-Familien handelt.
Das im Internet veröffentlichte Informationsblatt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltungen über „Roma und europäische Wanderarbeitnehmerinnen und Wanderarbeitnehmer: Rechtsgrundlagen zu Aufenthalt und Bildung sowie Kontaktstellen“ wird seit Mai 2012 regelmäßig aktualisiert (aktueller Stand: Mai 2012). Diese Handreichung gibt Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung einen kurzen Überblick über den rechtlichen Status der neu eingereisten Roma und/oder Wanderarbeitnehmerinnen und Wanderarbeitnehmer aus den EU-Mitgliedsstaaten Bulgarien und Rumänien. Des Weiteren werden neben den zuständigen Verwaltungseinrichtungen vor allem Nichtregierungsorganisationen genannt, die im Arbeitsfeld mit den genannten Bürgerinnen und Bürgern tätig sind und gegebenfalls als Ansprechpartner der Verwaltung zur Verfügung stehen.
2. Was unterscheidet die Roma nach Ansicht des Senats von den anderen Angehörigen dieser Staaten?
Zu 2.: Roma sind die größte ethnische Minderheit in der Europäischen Union. Sie unterscheiden sich von anderen Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern durch ihre ethnische Zugehörigkeit.
3. Warum fehlen in dem Informationsblatt die Hin-weise § 4a FreizügG/EU?
Zu 3.: Das Informationsblatt bezieht sich auf Neuzuwanderinnen und Neuzuwanderer, die die Voraussetzungen des §4 a Freizügigkeitsgesetz/EU (Daueraufenthaltsrecht) nicht erfüllen.
4. Warum fehlen die Informationen, das für Bürge-rinnen und Bürger aus Bulgarien und Rumänien eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2013 gilt, nach der sie vollen Arbeitsmarktzugang haben?
Zu 4.: Das Informationsblatt wird laufend aktualisiert und soll nicht mit Informationen überfrachtet werden, die in der Verwaltungspraxis zurzeit noch keine Relevanz haben.
5. Warum fehlen Informationen über Familienleistungen und Krankenversicherungsschutz?
Zu 5.: Der Adressatenkreis des Informationsblattes verfügt über diese Informationen.
6. Warum ist das Informationsblatt unvollständig?
Zu 6. : Das Informationsblatt ist nicht unvollständig, denn es enthält die für die Verwaltung für diesen Zweck wesentlichen Informationen.
7. Welche Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter haben das Informationsblatt wann und durch wen erhalten? (Bitte nach Verwaltung getrennt auflisten)
Zu 7.: Da das Informationsblatt im Internet veröffentlicht ist, erfolgt keine gesonderte Aussendung. Allen Senats- und Bezirksverwaltungen ist der Internet-Link bekannt.
8. Wann und in welcher Form gedenkt der Senat die fehlenden Informationen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung zu verbreiten?
Zu 8.: Der Senat ist nicht der Auffassung, dass für den gegebenen Zweck notwendige Informationen fehlen.
Berlin, den 12. Juli 2012
In Vertretung
Farhad D i l m a g h a n i
Senatsverwaltung für Arbeit,
Integration und Frauen
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23.Juli 2012)