Wie transparent war die Vergabe der Beratungsleistungen zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse?

Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanna Kahlefeld vom 19.April 2012 und Antwort

Das Dokument „Drucksache 17/10442“ zur Anfrage können Sie hier herunterladen.

Transparente Vergabe der Beratungsleistungen zum Anerkennungsgesetz ausländischer Berufsabschlüsse?

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

1. Wann und wo wurde die Ausschreibung für die Träger der Beratung zum Anerkennungsgesetz veröffentlicht?

Zu 1.: Das Interessensbekundungsverfahren zu den Projekten „Zentrale Erstanlaufstelle Anerkennung“ und „Infotage Migration“ wurde am 13.12.2011 Trägern, die sich bereits beim Integrationsbeauftragten persönlich vor-gestellt hatten, per Anschreiben bekannt gegeben. Am 16.12.2011 wurde es zusätzlich auf der „vergabeplatt-form.berlin.de“ eingestellt. Das Interessensbekundungsverfahren diente als Vorauswahl zu einer Projektent-scheidung im Rahmen des Zuwendungsrechts. Ein Interessensbekundungsverfahren war nach Zuwendungsrecht nicht erforderlich und durch den Bund als Mittelgeber nicht vorgesehen. Der Integrationsbeauftragte hat gleichwohl das Verfahren durchgeführt, um Transparenz zu sichern.

2. Wie viele Träger haben sich mit welchen Kom-petenzen beworben?

Zu 2.: Es haben sich insgesamt 16 Träger beworben, darunter freie Bildungsträger, eine Kammer, Migrantenorganisationen und andere Träger mit Erfahrung in der Beratungsarbeit. Alle Träger wiesen Kompetenzen in der Arbeit mit Menschen mit Migrationshintergrund auf, einige hatten vielfältige Kompetenzen im Bereich der „Nachqualifizierung“ gesammelt oder führten Projekte in der beruflichen Beratung durch.

3. Nach welchen Kriterien und von wem wurden die Einrichtungen zur Beratung ausgewählt?

Zu 3: Folgende Bewertungskriterien wurden bei der Projektauswahl "Zentrale Erstanlaufstelle Anerkennung" zugrunde gelegt: 

1. Umsetzung Gesamtkonzept einer Erstanlaufstelle mit Verweisberatung
2. Kompetenz Beratungsfeld „Migration und Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen“
3. Kooperationserfahrungen mit strategischen Partnern (insbesondere zuständige Stellen)
4. Kenntnisse in der Netzwerkarbeit
5. Kompetenz in angrenzenden Leistungen (Kompetenzfeststellung, Coaching)
6. Kompetenz im Bereich Schulungen (für Multiplikator/innen)
7. Einsatz von Ressourcen (Personalstellen und Finanzplan)

Folgende Bewertungskriterien wurden bei der Projektauswahl „Infotage Migration“ zugrunde gelegt:

1. Umsetzung Gesamtkonzept Infotage Migration
2. Kompetenz Beratungsfeld „Migration und Arbeitsmarkt“
3. Kooperationserfahrungen mit strategischen Partnern (insbesondere Jobcenter und Arbeitsagenturen)
4. Kenntnisse im Bereich „interkulturelle Schulungen“ und / oder „Interkulturelle Öffnung“
5. Kenntnisse in der Netzwerkarbeit
6. Kenntnisse im Veranstaltungsmanagement
7. Einsatz von Ressourcen (Personalstellen und Finanzplan)

Die Beurteilung erfolgte durch Einsatz einer Jury, an der folgende Institutionen beteiligt waren: Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen / Abteilung (II A), Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft / Abteilung (II), Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit. Die Abteilung III / der Integrationsbeauftragte (III A) saß der Jury vor. Die Entscheidung wurde vom Integrationsbeauftragten in Abstimmung mit den weiteren Jurymitgliedern getroffen.

4. Wann war der Zeitraum des Interessenbekun-dungsverfahrens zur Koordinierung des Netzwerkes?

5. Wer hat nach welchen Kriterien über den Zuschlag entschieden?

Zu 4. und 5.: Innerhalb des Zuwendungsrechts hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Referat IIa6) den Beauftragten des Senats von Berlin für Integration und Migration direkt mit der Koordination und Leitung des neuen Regionalen IQ Netzwerks beauftragt.

Das IQ Netzwerk versucht bewährte und etablierte Strukturen zu fördern und das Netzwerk auszuweiten. In diesem Sinne wurden durch den Integrationsbeauftragten drei Coachingprojekte zur „Verfahrensbegleitung“ im Anerkennungsprozess direkt aus dem vorgängigen Netzwerk KUMULUS-PLUS weitergefördert, die bereits seit 2005 bewährte Beratungsstrukturen der migrationssensiblen und beschäftigungsorientierten Beratung in Berlin aufgebaut haben. Zwei weitere Projekte wurden entsprechend des neuen Förderauftrags wie oben beschrieben neu ausgewählt.

6. Welche Art der Zusammenarbeit besteht seitens des Integrationsbeauftragten des Senats mit den ausge-wählten Einrichtungen TBB, Club Dialog und Life e.V.? (Bitte für die letzten fünf Jahre getrennt nach Träger und nach Höhe der finanziellen Förderung auflisten.)

Zu 6.: Türkischer Bund in Berlin-Brandenburg e. V. (TBB): Zuwendungsrechtliche Förderung gem. § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) für das Projekt: Zentrum für Integration, Beratung und Partizipation

Jahr

Fördersumme

2007

48.573,00 €

2008

48.573,00 €

2009

48.573,00 €

2010

48.573,00 €

2011

48.573,00 €

2012

Antragssumme
48.573,00 €

 

Im Rahmen des Landesprogramms gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus hat der TBB folgende Förderung erhalten: Zuwendungsrechtliche Förderung gem. § 44 LHO für das Projekt: Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin (ADNB)

Jahr

Fördersumme

2007

94.505,37 €

2008

97.211,10 €

2009

103.858,68 €

2010

112.079,59 €

2010

3.500,00 € *

2011

121.871,61 €

2012

Antragssumme:

129.159,37 €

 

Projekt: Konfliktschlichtung und Gewaltprävention auf dem deutsch-türkischen Sportfest am 8. Oktober 2010

Club Dialog e. V.: Zuwendungsrechtliche Förderung gem. § 44 LHO für das Projekt: Kommunikationszentrum für Russischsprechende

Jahr

Fördersumme

2007

78.199,00 €

2008

78.199,00 €

2009

78.199,00 €

2010

78.358,84 €

2011

80.369,00 €

2012

Antragssumme:

80.369,00 €

 

Der Verein Life ist nicht gefördert worden.

Berlin, den 30. Mai 2012
Dilek Kolat
Senatorin für Arbeit,
Integration und Frauen
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Juni 2012)

 

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