KOA-PM: Rot-Rot-Grün ändert das Abstimmungsgesetz – Für mehr Direkte Demokratie und Transparentere Verfahren

Direkte Demokratie stärkt unser demokratisches System, denn sie ermöglicht mehr Mitbestimmung in konkreten Belangen der Stadtgesellschaft und unabhängig von Parteipräferenzen. Deshalb verbessert die rot-rot-grüne Koalition in Berlin das Abstimmungsgesetz. Der Gesetzentwurf setzt die Vereinbarungen zu „Mehr direkte Demokratie für Berlin“ aus der Koalitionsvereinbarung um. Er sieht Änderungen des Abstimmungsgesetzes und im Bezirksverwaltungsgesetz vor. Ziel ist, das Zusammenspiel von direkter und repräsentativer Demokratie zu verbessern und die Verbindlichkeit und Transparenz der direkten demokratischen Verfahren zu erhöhen.

Susanna Kahlefeld, Sprecherin für Partizipation und Beteiligung der Fraktion Bündnis90/Die Grünen: „​Ich freue mich, dass wir einen wichtigen Schritt getan haben, um den Berliner*innen mehr Mitbestimmung über ihre Stadt zu geben. Wir haben am Volksentscheid zum Erhalt des Tempelhofer Feldes, aber auch an der Aufnahme des Fahrradvolksbegehrens – aus dem schließlich das Mobilitätsgesetz wurde – gesehen, dass die Initiativen der Bürger*innen Berlin zu einem besseren Ort machen. Diese Ergänzung tut auch der repräsentativen Demokratie gut.“

Frank Zimmermann, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion: „Wir vereinfachen die Verfahren und schaffen Rechtsklarheit für alle Beteiligten. Besonders wichtig ist uns, die Transparenz zu erhöhen. Das betrifft die Finanzierung des Volksbegehrens selbst als auch die Kosten der daraus folgenden Gesetze. Damit werden alle in die Lage versetzt, an Fakten orientierte, vernünftige Entscheidungen zu treffen.“

Michael Efler, demokratiepolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke: „Mit der Änderung des Abstimmungsgesetzes stärken wir die Wirksamkeit und Transparenz direktdemokratischer Verfahren. Durch die Festlegung von klaren Fristen wird es dem Senat zukünftig nicht mehr möglich sein, Volksbegehren durch unabsehbar lange Prüfungszeiträume ins Leere laufen zu lassen.“

Die wichtigsten Neuerung in Kürze:

  • Volksentscheide sollen künftig grundsätzlich zeitgleich mit Wahlen durchgeführt werden können, die innerhalb von acht Monaten nach dem Volksbegehren anstehen.
  • Erstmals werden feste Fristvorgaben für die amtliche Kostenschätzung (zwei Monate) und die Zulässigkeitsprüfung des Volksbegehrens (fünf Monate) eingeführt.
  • Das Recht zur Änderung oder Nachbesserung eines Volksbegehrens ist nunmehr ausdrücklich geregelt, um das Verfahren transparenter zu machen und zu straffen.
  • Künftig soll es eine Kostenerstattungsregelung nach dem Vorbild anderer Bundesländer geben. Danach wird ein Anteil der Kosten erstattet, die für die Informierung der Öffentlichkeit aufgebracht wurden.
  • Die Anzeigepflicht von Spenden Dritter an die Trägerin des Volksbegehrens wird durch eine Anzeigepflicht für den Einsatz von Eigenmitteln ergänzt, um mehr Transparenz zu schaffen.
  • Auch auf Bezirksebene werden direktdemokratische Verfahren gestärkt. So wird z.B. geregelt, dass einem als zulässig festgestellten Bürgerbegehren nicht durch die Geltendmachung der Eingriffsrechte oder die Einleitung eines Feststellungsverfahrens seitens des Senats oder des zuständigen Senatsmitglieds die Grundlage entzogen werden kann, es also zulässig bleibt und ggf. mit einem Bürgerentscheid abgeschlossen werden kann.
  • Die Trägerin eines Volksbegehrens erhält künftig das Recht, von den Bezirksämtern die wesentlichen Gründe für die Ungültigkeit von Unterschriften erläutert zu bekommen.
  • Für den Fall der Durchführung eines Volksentscheids wird die verpflichtende Veröffentlichung einer Informationsschrift in leicht verständlicher Sprache vorgesehen, die das Abstimmungsverfahren erklärt. Diese Regelung stellt einen Baustein zur Förderung einer gleichberechtigten politischen Teilhabe für Menschen mit Behinderungen dar.

zur PM auf der Website der Grünen Fraktion im Abgeordnetenhaus Berlin

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