Pressemitteilung: Grüne bringen Antidiskriminierungsgesetz ein

Dirk Behrendt, rechtspolitischer Sprecher, und Anja Kofbinger, Sprecherin für Frauen und Queerpolitik, sagen zur Einbringung eines Antidiskriminierungsgesetzes:

Der Schutz vor Diskriminierungen gehört zu den elementaren grund- und menschenrechtlichen Verpflichtungen jedes Staates. Wir Grünen haben ein Landesantidiskriminierungsgesetz erarbeitet, das die Diskriminierungsverbote unserer Verfassung in der Praxis umsetzbar macht.

Berlin lebt von seinem Ruf als weltoffene und vielfältige Stadt. Damit unsere Stadt dem Schutz vor Diskriminierung auch in der Verwaltung, in ihren Strukturen und im Umgang mit eigenen Fehlern und Defiziten gerecht wird, braucht es ein Landesantidiskriminierungsgesetz. Unserer Initiative haben sich auch Linke und Piraten angeschlossen.

Ein Landesantidiskriminierungsgesetz erlaubt es Betroffenen, sich durch anerkannte Antidiskriminierungsverbände vertreten lassen zu können. Wir geben ihnen klare Ansprüche auf Entschädigung und Schadensersatz an die Hand und lindern ihre Beweisnot vor Gericht. Zwar können sich Betroffene dank des 2006 in Kraft getretenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes gegen Diskriminierungen z.B. wegen ihrer Herkunft, ihrer Hautfarbe oder ihres Geschlechts auf dem Arbeitsmarkt, bei Wohnungsvermietungen oder im Fitness-Center wehren, jedoch nicht bei Benachteiligungen von Seiten des Staates. Das, was wir zu Recht von Privaten verlangen, muss auch für Polizei, Schule und Verwaltung gelten.

Gleichzeitig sehen wir Maßnahmen vor, die die Verwaltung in die Lage versetzen, Diskriminierungen zu verhindern bzw. Auswirkungen vorab zu überprüfen. Dafür muss die Kompetenz der MitarbeiterInnen im Umgang mit Vielfalt gestärkt und zum Kriterium für eine berufliche Entwicklung gemacht werden. Dass der Bedarf und auch die Bereitschaft zu einem veränderten Umgang mit Vielfalt vorhanden ist, konnten wir in mehreren Fachgesprächen feststellen, die wir mit MitarbeiterInnen aus der Verwaltung, aus Beratungsstellen und Betroffenen geführt haben. Darüber hinaus sollen Empfänger von öffentlichen Aufträgen verpflichtet werden,selbst Maßnahmen zu ergreifen, Benachteiligungen zu beseitigen.

Auch eine starke Berliner Antidiskriminierungsstelle gehört zu einer Kultur der Vielfalt. Sie muss anders als bisher mit klaren gesetzlichen Aufgaben und Befugnissen ausgestattet und vor allem finanziell in ihrer Unabhängigkeit – auch gegenüber der Verwaltung - gesichert werden.

 

Weiterfühende Dokumente und Links

Zum Gesetzentwurf „Für Gleichbehandlung - gegen Diskriminierung in Berlin“ (Drs. 17/2574)

PM vom Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin des Türkischen Bundes Berlin-Brandenburg (ADNB): "Berliner Beratungsstellen fordern umfassenden Diskriminierungsschutz" 

Aufruf "Berlin stark machen gegen jegliche Diskriminierung" - Ein Aufruf von Berliner Beratungsstellen für ein Landesantidiskriminierungsgesetz und weitere Maßnahmen

PM des Migrationsrats Berlin Brandenburg e. V. "Berliner Beratungsstellen fordern umfassenden Diskriminierungsschutz"

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