Eine neue Interpretation der freiheitlich demokratischen Grundordnung (fdGO) durch das Bundesverfassungsgericht stärkt Demokratiearbeit und Antidiskriminierungspolitik. Was sich spätestens mit den Corona-Demonstrationen gezeigt hat - dass nämlich die Gefahr für die fdGO aus der Mitte kommt - wird in dieser Interpretation auf solide juristische Grundlagen gestellt: Der Extremismusbegriff ist untauglich.