Kein Geld mehr für die Griech_innen?

Das Druckdokument der Anfrage (ka17-11560) finden Sie hier.


Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

1. Wann wurde dem „Griechischen Kulturzent-rum“ in der Mittelstraße in Steglitz die Förderung gestrichen? Um welche Summe handelt es sich und wofür wur-de die Förderung bisher gewährt? (Bitte getrennt nach Personal- und Sachmitteln auflisten.)

2. Warum wurde die Förderung gestrichen? Warum gerade jetzt? Welche Begründung wurde dem Kulturzentrum mitgeteilt?


Zu 1. und 2.: Die Hellenische Gemeinde zu Berlin e.V. ist seit mehreren Jahren durch den Integrationsbeauf-tragten des Senats gefördert worden. Am 21. Dezember 2012 hat die Integrationsbeauftragte dem Vorstand mitgeteilt, dass eine Weiterförderung nur noch befristet bis Ende März 2013 möglich ist. Dafür wurden zwei Gründe angeführt: Im vergangenen Jahr wurde in den Räumen der Hellenischen Gemeinde wiederholt gegen das Nichtraucherschutzgesetz verstoßen. Trotz Mahnungen auch seitens der Dienststelle der Integrationsbeauftragten, die die Miete für die Räume bezuschusst, konnte keine nachhaltige Änderung erreicht werden. Grundsätzlich werden kei-ne Einrichtungen gefördert, die fortlaufend gegen Gesetze verstoßen. Zudem wurden in den Jahren 2011 und 2012 die zur Antragsprüfung für eine Förderung zwingend erforderlichen Unterlagen nur nachfristig eingereicht, so dass insgesamt Zweifel an einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung bestanden. Diese währten auch Ende des Jahres 2012 fort. Eine ordnungsgemäße Geschäftsführung ist die grundlegende rechtliche Voraussetzung für die Förderfähigkeit. Dem Träger sind Wege für Kofinanzie-rungen und eine Vernetzung seiner Arbeit mit anderen Migrantenorganisationen vorgeschlagen worden.
Die Hellenische Gemeinde betreibt ein Griechisches Kulturzentrum. Die Begrenzung der Förderung für das Kulturzentrum bis zum 31. März 2013 ist gewählt worden, um den Abschluss der Projekttätigkeit zu gewährleisten. Für das Projekt „Selbsthilfe im Griechischen Kultur-zentrum“ erhielt der Verein für das Jahr 2012 eine Zuwendung in Höhe von 39.441 Euro. Finanziert wurden damit eine Personalstelle (11.322 Euro), anteilige Miet- und Nebenkosten und Sonstiges (28.119 Euro). Für 2013 ist ein Betrag in Höhe von insgesamt 9.860 Euro vorgesehen.
Am 11.3.2013 hat die Beauftragte des Senats für Integration und Migration Monika Lüke einen Weg mit der Hellenischen Gemeinde gefunden, eine Weiterförderung zu ermöglichen. Sie ist bereit, dem neuen Vorstand des Vereins eine zweite Chance zu geben. Die Hellenische Gemeinde kann im zweiten Halbjahr 2013 erneut gefördert werden und hat dann gute Erfolgsaussichten, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind: die Berichtspflichten und Verwendungsweise hinsichtlich der für 2012 und für die ersten drei Monate des Jahres 2013 erhaltenen Gelder sind bis dahin erfolgt; alle Antragsunterlagen sind vollständig; es werden keine weiteren Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz festgestellt; der Verein legt ein Konzept für die finanzielle und inhaltliche Weiterent-wicklung des Vereins bei (Mitgliedsbeiträge, Kursangebote, Teilnehmerbeiträge, Kofinanzierungen); die Projektbeschreibung für das 2. Halbjahr 2013, die sich insbe-sondere mit den Neuzuwandernden aus Griechenland beschäftigt.
Die Integrationsbeauftragte des Senats hat den Vorstand darauf hingewiesen, dass die Förderung lediglich bis Ende 2013 erfolgt. Danach wird die bisherige Förderung im Rahmen des Integrationsprogramms für alle Integrationsprojekte neu organisiert. Das für das Programm ab 2014 erforderliche Interessenbekundungs- und Auswahlverfahren wird im zweiten Halbjahr 2013 durchgeführt.


3. Wie viele Zuwanderer und Zuwanderinnen aus Griechenland sind in den Jahren 2010, 2011, 2012 nach Berlin gekommen?

Zu 3.: Am 31. Dezember 2012 waren 10.935 Griechinnen und Griechen in Berlin gemeldet. Das ist ein Zuzugsüberschuss von 953 Personen gegenüber dem Vor-jahr. Am 31. Dezember 2011 waren 10.146 Griechinnen und Griechen in Berlin gemeldet (Zuzugsüberschuss: 845 Personen gegenüber dem Vorjahr). Am 31. Dezember 2010 waren 9.301 Griechinnen und Griechen in Berlin gemeldet. Das ergab ein Fortzugsüberschuss von 116 Per-sonen gegenüber dem Vorjahr.


4. Wer wird das Haus in der Mittelstraße 33 künftig nutzen?
Zu 4.: Der Senat geht davon aus, dass die Hellenische Gemeinde das Haus künftig weiterhin nutzt, denn die Zuwendungen der Dienststelle der Integrationsbeauftrag-ten bezogen sich nur auf einen Teil der Arbeit des griechi-schen Kulturzentrums in der Mittelstraße 33.


5. Was geschieht mit der Deutsch-Griechischen Kita im Haus? Wo bleibt die Griechische Bibliothek?
Zu 5.: Die Griechisch-Deutsche Kindertagesstätte ist keine Einrichtung der Hellenischen Gemeinde sondern des Diakonischen Werks Steglitz und Zehlendorf-Teltow.
Bei der erwähnten Bibliothek handelt es sich um ein Projekt der Hellenischen Gemeinde, das vom Integrati-onsbeauftragten des Senats nicht gefördert worden ist.


6. Wie wird der Senat den Wegfall der ca. 22.000 € Eigenanteil, den das Griechische Kulturzentrum regelmä-ßig eingebracht hat und der nun der Kultur- und Beratungsarbeit in Berlin verloren geht, ersetzen?


Zu 6.: Über seine Eigenmittel entscheidet der Verein. Es steht ihm frei seine Mittel für seine Kultur- und Beratungsarbeit weiterhin zu nutzen.


7. Wie werden die vielen Stunden der ehrenamtlichen Arbeit in Bibliothek, Beratung, Kulturarbeit, Tanzkursen etc. ersetzt, die Berlin verloren gehen?


Zu 7.: Es bestehen keine Anzeichen dafür, dass der Verein seine ehrenamtlichen Aktivitäten einstellt.


8. Was bleibt nach Ansicht des Senates an Ersparnis für den Berliner Haushalt durch die Streichung der Mittel an das Griechische Kulturzentrum, wenn man den Verlust des Eigenanteils und der Ehrenamtlichen Arbeit dagegen rechnet? Wofür werden die eingesparten Mittel zukünftig eingesetzt? Kommen sie einem anderen Träger zugute? Wenn ja welchem? Was macht dieser Träger „besser“ als das Griechische Kulturzentrum? Wenn nein – wohin fließt das Geld?


Zu 8.: Es handelt sich um keine Einsparung. Die Hellenische Gemeinde wird im Rahmen des Integrationsprogramms der Integrationsbeauftragten des Senats gefördert. Die im Titel 68569 für 2013 zur Verfügung stehenden Mittel sind grundsätzlich bereits in voller Höhe durch vorläufige Jahresbescheide an eine Vielzahl von Zuwen-dungsempfängern gebunden.


9. Hält es der Senat angesichts der wachsenden Zu-wanderung von Menschen aus Griechenland für sinnvoll, gerade jetzt die Förderung einzustellen?
10. Wo können Zuwanderer und Zuwanderinnen aus Griechenland in Berlin derzeit muttersprachliche Bera-tung bekommen? (Bitte Anlaufstellen mit den jeweiligen Fallzahlen für die Jahre 2010 bis 2012 angeben)


Zu 9. und 10.: Die Förderung der Integrationsbeauftragten des Senats für griechische Zuwandererinnen und Zuwanderer wird auch in Zukunft über die mögliche Wei-terförderung der Hellenischen Gemeinde sowie über eine Förderung für die Treff- und Beratungsstelle „to spiti“ vom Diakoniewerk Simeon gGmbH gewährleistet. Dort wird auch muttersprachliche Beratung angeboten.
Anlaufstelle: Hellenische Gemeinde


Jahr: Fallzahlen
2010: 1720
2011: 2750
2012:Fallzahlen liegen noch nicht vor.


Anlaufstelle: Diakoniewerk Simeon gGmbH
Jahr: Fallzahlen
2010: 725
2011: 975
2012: Fallzahlen liegen noch nicht vor.


11. Wofür werden die eingesparten Mittel zukünftig eingesetzt? Kommen sie einem anderen Träger zugute? Wenn ja welchem? Was macht dieser Träger „besser“ als das Griechische Kulturzentrum? Wenn nein – wohin fließt das Geld?

Zu 11.: Grundsätzlich gibt es nach der Landeshaushaltsordnung nur befristete Projektförderungen. Zurzeit werden im Integrationsprogramm jeweils Jahresbescheide erteilt. Die Mittel werden auch nicht „eingespart“. Im Rahmen des Integrationsprogramms werden zahlreiche Projekte durchgeführt; die Mittelbindung dieses Programm für 2013 ist durch vorläufige Jahresbescheide be-reits erfolgt.


12. Sind im Rahmen des „Qualitätsdialogs“, nach Er-stellung der Evaluation durch Dr. Frank Gesemann, Dr. Jutta Aumüller und Prof. Dr. Roland Rothoder 2010 oder zu einem anderen Zeitpunkt jemals Gespräche mit dem Griechischen Kulturzentrum über eine mögliche Streichung der Förderung bzw. über die Kritik der Senatsverwaltung an der Arbeit des Griechischen Kulturzentrum geführt worden? Wenn nein, warum nicht?


Zu 12.: Das Büro der Integrationsbeauftragten des Se-nats ist in ständigem Austausch mit seinen Zuwendungsempfängern gerade auch über Fragen der Weiterentwicklung bestehender Projekte. Die Hellenische Gemeinde wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass die Einhaltung der Gesetze einschließlich des Nichtraucherschutzgesetzes und eine ordnungsgemäße Geschäftsführung grundlegende Voraussetzungen für eine Förderung sind. Der Austausch mit der Hellenischen Gemeinde war nicht einfach, auch weil sich der Verein - anders als die große Mehrheit der geförderten Vereine – trotz mehrfacher Aufforderung am Qualitätsdialog 2012 und 2013 nicht aktiv beteiligt hat.


Berlin, den 02. April 2013
In Vertretung
Farhad Dilmaghani
Senatsverwaltung für Arbeit,
Integration und Frauen
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Apr. 2013)

 

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