Pannen bei der Besetzung der Integrationsbeauftragten?

In dieser kleinen Anfrage hinterfrage ich u.a. die Gründe für die lange Verzögerung bei der Besetzung der Position der Integrationsbeauftragten, die laut Senatorin Kolat schon Ende Juni hätte besetzt sein sollen. Weiterhin bitte ich um nähere Details zum Auswahlverfahren. Leider werden einige wichtige Fragen aufgrund des zur Zeit der Beantwortung noch laufenden Bewerbungsverfahrens nicht beantwortet. 

Das Druckdokument 17/1082 zur Anfrage können Sie hier herunterladen.

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

1. Warum konnte die Position des oder der Integrationsbeauftragten bisher nicht besetzt werden?

2. Wie kommt es trotz Ankündigung der Senatorin Kolat, die Stelle bis Ende Juni zu besetzen, zu der Verzögerung?

3. Wer ist mit welcher Funktion in der Auswahlkommission beteiligt?

4. Aus welchen Gründen lehnten zwei der in die nähere Auswahl gekommenen Interessent_innen die Teilnahme am Assessment-Center ab?

5. Wer hat entschieden, dass ein Assessment-Center zur Besetzung durchgeführt wird?

6. Wer hat das Assessment geplant und durchgeführt?

7. Wie viele Interessent_innen mit Migrationshintergrund haben sich beworben und wie viele wurden in die nähere Auswahl genommen? (Bitte nach Geschlecht getrennt auflisten.)

8. Wann ist mit der Besetzung zu rechnen?

9. Sieht der Senat die Stelle einer Abteilungsleitung der eines Beauftragten als gleichwertig an und wie sichert der Senat die Umsetzung des PartIng?

10. Hält der Senat diese Verzögerung für ein positives Signal bezüglich der Migrationspolitik in der Stadt?

Zu 1. bis 10.: Da es sich bei dem Stellenbesetzungsverfahren für die Leitung der Abteilung III „Beauftragte/r des Senats von Berlin für Integration und Migration“ der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen zurzeit noch um ein schwebendes Personalauswahlverfahren handelt, ist es mir nicht möglich, zu allen Punkten der Kleinen Anfrage abschließende bzw. detaillierte Antworten zu geben. Insbesondere betrifft dieses die Beantwortung der Fragen 3., 4. und 7. Unabhängig hiervon erlaube ich mir folgende Hinweise zum Verfahren:

Stellenbesetzungsverfahren für Spitzenpositionen in der Berliner Landesverwaltung nehmen von der Ausschreibung bis zur Auswahl einer Bewerberin/eines Bewerbers naturgemäß große Zeitspannen ein. Sie erfordern höchste Sorgfalt und Transparenz unter Beachtung der geltenden Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften. Die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen hat das bisherige Stellenbesetzungsverfahren für die Leitung ihrer Abteilung III „Beauftragte/r des Senats von Berlin für Integration und Migration“ unter Beachtung dieser Aspekte unverzüglich nach Bekanntwerden des Ausscheidenswunsches des bisherigen Stelleninhabers begonnen; das Verfahren dauert derzeit noch an.

Zum bisherigen Verlauf des Verfahrens ist Folgendes zu berichten:

Nach Ende der Bewerbungsfrist waren die Bewerbungen zu sichten, auf die Erfüllung der geforderten formalen Voraussetzungen hin auszuwerten und im Einzelnen zu würdigen (Profilabgleich). Anschließend war eine Vorauswahl für die Bewerberinnen und Bewerber zu treffen, die in die engere Auswahl einzubeziehen waren. Diese Vorauswahl wurde den Beschäftigtenvertretungen im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit zur Kenntnisnahme vorgelegt.

Parallel hierzu war eine Prüfung der Ausnahme von der Übernahmeverpflichtung von Personalüberhangkräften gemäß § 47 Landeshaushaltsordnung beim Zentralen Personalüberhangmanagement durchzuführen.

Ebenso ist die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen gemäß § 81 Abs. 1 SGB IX als öffentlicher Arbeitgeber verpflichtet, bei Stellenausschreibungen zu prüfen, ob freie Arbeitsplätze mit Menschen mit Behinderung besetzt werden können. Entsprechende Mitteilungen der Bundesagentur für Arbeit waren in diesem Zusammenhang aufgrund meiner Meldung über die Besetzung des in Rede stehenden Arbeitsplatzes abzuwarten.

Nach Beteiligung der Beschäftigtenvertretungen an der Vorauswahl waren die Bewerberinnen und Bewerber zum gewählten Termin für ein in § 6 Absatz 4 Satz 1 Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetz bestimmtes Auswahlverfahren einzuladen; es wurde ein gruppenbezogenes Auswahlverfahren durchgeführt. Der Termin für das durchzuführende Auswahlverfahren war dabei so zu festzulegen, dass den Bewerberinnen und Bewerbern genügend Zeit für ggf. Termindispositionen zur Verfügung stand.

Das gruppenbezogene Auswahlverfahren stand unter externer Moderation, die auch die Ergebnisse dokumentierte. Die Heranziehung einer fachkundigen Person, die nicht in der auswählenden Dienststelle beschäftigt ist, zu Auswahlverfahren für Führungsaufgaben mit Ergebnisverantwortung folgt hierbei im Übrigen den Regelungen des § 6 Abs. Absatz 4 Satz 2 Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetz.

Nach dem gruppenbezogenen Auswahlverfahren war eine abschließende Prüfung und Würdigung über die Auswahl einer Bewerberin bzw. eines Bewerbers unter Beiziehung der angeforderten Personalakten (soweit vorhanden) und der mit der Bewerbung vorgelegten Unterlagen für die Beurteilung der beruflichen Entwicklung sowie unter Hinzuziehung der Zwischenergebnisse der Vorauswahl zu erarbeiten. Zusätzlich waren die dokumentierten Ergebnisse aus dem gruppenbezogenen Auswahlverfahren mit einer entsprechenden Gewichtung in der Auswahlentscheidung zu berücksichtigen.

Anschließend sind die Beteiligungsrechte der Beschäftigtenvertretungen und die sich hieraus ergebenden Fristen, in diesem Fall für die Schwerbehindertenvertretung in § 95 Abs. 2 SGB IX, für die Frauenvertretung in § 17 Abs. 1 Landesgleichstellungsgesetz sowie in den §§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 73 Personalvertretungsgesetz geregelt, einzuhalten.

Im Anschluss an die Beteiligung der Beschäftigtenvertretungen ist nunmehr die Personalkommission des Senats, die in der Regel viermal jährlich tagt, in das Verfahren einzubeziehen.

Nach deren Empfehlung ist vor Ernennung der/des Beauftragten des Senats von Berlin für Integration und Migration der Landesbeirat für Integrations- und Migrationsfragen anzuhören (vgl. § 5 Abs. 1 Satz 1 Partizipations- und Integrationsgesetz des Landes Berlin).

Erst nach dessen Anhörung kann dem Senat von Berlin eine Vorlage über die Einstellung der/des Beauf-tragten des Senats von Berlin für Integration und Migration sowie über den Abschluss eines Dienstvertrages vorgelegt werden.

Die Übertragung der Aufgabe erfolgt gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Partizipations- und Integrationsgesetz befristet für 5 Jahre. Darüber hinaus stellt die Funktion eine Führungsaufgabe mit Ergebnisverantwortung gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetz dar.

Bevor es zu einer arbeitsrechtlich wirksamen Zusage gegenüber einer Bewerberin oder einem Bewerber kommen und der Abschluss eines entsprechenden Dienstvertrages erfolgen kann, ist im Sinne des einstweiligen Rechtsschutzes der nicht ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber eine Konkurrentenschutzklagefrist von 14 Tagen einzuhalten.

Die vorstehende Beschreibung des Verfahrens macht unter Hinweis auf die ihm eigenen Besonderheiten des Partizipations- und Integrationsgesetzes des Landes Berlin deutlich, dass es sich um ein äußerst komplexes und zeitaufwändiges Verfahren handelt. Das Stellenbesetzungsverfahren ist dementsprechend gestaltet, ist jedoch unter Beachtung der bereits eingangs genannten Kriterien der Rechtmäßigkeit, Sorgfalt und der auch von den Bewerberinnen und Bewerbern hervorgehobenen Transparenz zu jedem Zeitpunkt stringent in seiner zeitlichen Abwicklung.

Die Stelle einer Abteilungsleiterin/eines Abteilungsleiters auf Senatsebene ist mit der einer/eines Beauftragten nicht unmittelbar vergleichbar, bietet jedoch erweiterte Handlungsmöglichkeiten. Die Beauftragtenfunktion wurde nicht abgeschafft, sondern lediglich ergänzt, wodurch der Position im Feld der Integrations- und Migrationspolitik ein größerer Stellenwert verschafft wird. Die Umsetzung des Partizipations- und Integrationsgesetzes erfolgt daher wie vom Gesetzgeber intendiert.

Berlin, den 31. August 2012

Dilek K o l a t

Senatorin für Arbeit,
Integration und Frauen

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Sep. 2012)

« Zurück