Schriftliche Anfrage: Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Das Dokument zur Anfrage "Anerkennung ausländischer Abschlüsse" (18 / 15609) finden Sie hier.

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Vorbemerkung:
Die Schriftliche Anfrage betrifft zum großen Teil Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Statistische Daten zum Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) können grundsätzlich unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/datenbank/inhalt-datenbank.asp
Der Senat ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen.


1. Wie viele Anträge auf Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse gingen 2017 ein? Wie viele ausländische Schulabschlüsse konnten anerkannt werden?

2. In wie vielen Fällen konnten ausländische Schulabschlüsse nicht im deutschen System anerkannt
werden? Was waren jeweils die Gründe dafür?

Zu 1. und 2.: Im Jahr 2017 gingen 11.226 Anfragen/Anträge auf Anerkennung von im Ausland erworbenen Schulabschlüssen ein. Die Durchführung eines Anerkennungsverfahrens kann nur abgelehnt werden, wenn formell- und materiellrechtliche Gründe eine Anerkennung ausdrücklich ausschließen. Formell-rechtliche Gründe sind z. B. wenn keine Urkunden vorliegen sondern nur einfache Kopien, Internetauszüge, Handybilder, Fotos von Bildungsnachweisen oder bloße Bescheinigungen etc. Materiell-rechtliche Gründe sind z. B. das Vorliegen von nicht bewertbaren ausländischen Abschlusszeugnissen oder einzelnen Halbjahres /Jahresleistungen. So haben z. B. Österreich, Italien und viele osteuropäische Staaten achtjährige Basisschulsysteme, deren Abschlüsse naturgemäß nicht anerkannt werden können, da das deutsche Schulsystem immer neunjährig ist, womit hier auch ein anderes Leistungsniveau vorliegt. Eine statistische Erfassung erfolgt hier nicht, da in diesen Fällen de facto und de jure gar keine Antragsberechtigung vorliegt.

3. Gibt es einen Prozess dazu, wie die Menschen beraten werden, wenn für ausländische Schulabschlüsse in Deutschland keine Gleichwertigkeit festgestellt werden kann? Wenn ja, wie sieht dieser Prozess aus?

Zu 3.: Es gibt keinen festen bzw. standardisierten Beratungsprozess. Die Beratung erfolgt immer/ausschließlich ausgerichtet an der individuellen Situation und den individuellen Bedürfnissen der Antragstellenden.

4. Wie lange dauerten diese Verfahren 2017 im Durchschnitt?

Zu 4.: Im Regelfall ca. 8 Wochen.

5. Wie viele Anträge auf Anerkennung beruflicher Qualifikation gingen in 2017 ein? (Wenn möglich, bitte aufschlüsseln nach Berufsbereichen: pädagogische Berufen, Soziale und pflegerische Berufe, Handwerk, technische Berufe, Wissenschaft, Medizin, sonstige und nach den Herkunftsländern der Antragsteller*innen)

Zu 5.: Siehe hierzu bitte die tabellarischen Übersichten des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg (Anlagen 1 und 2). siehe pdf

6. Bitte spezifizieren Sie, welche Staatsangehörigkeiten die Antragstellenden zur Anerkennung beruflicher Qualifikation 2017 hatten?

Zu 6.: Siehe hierzu bitte die tabellarischen Übersichten des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg (Anlagen 4 und 5). siehe pdf

7. Wie viele Anträge auf Anerkennung von beruflicher Qualifikation konnten vollumfänglich anerkannt werden? Bei wie vielen konnte teilweise eine Gleichwertigkeit anerkannt werden? Wie viele Anträge wurden ohne eine gleichwertige Anerkennung beschieden? (Bitte aufschlüsseln nach Berufsbereichen: pädagogische Berufen, Soziale und pflegerische Berufe, Handwerk, technische Berufe, Wissenschaft, Medizin, sonstige und nach den Herkunftsländern der Antragsteller*innen)

Zu 7.: Siehe hierzu bitte die tabellarischen Übersichten des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg (Anlage 3). siehe pdf. Bei den reglementierten Berufen (bspw. Gesundheitsberufe, sozialpädagogische Berufe) gibt es keine Möglichkeit der teilweisen Gleichstellung. Hier werden ggf. entsprechende Auflagen erteilt.

8. Welche Angebote gibt es in den einzelnen Bereichen, um Menschen mit einer teilweise anerkannten beruflichen Qualifikation zur vollen Anerkennung weiter zu qualifizieren? (Bitte für die einzelnen Berufsbereiche spezifizieren)

siehe pdf

9. Gibt es eine Strategie, ein Programm oder ein Verfahren zur erleichterten Anerkennung von beruflichen Qualifikationen, wenn es sich um Mangelberufe in Berlin handelt? Wenn ja, bitte aufzeigen.

Zu 9.: Das BQFG macht keinen Unterschied zwischen Mangelberuf und nicht Mangelberuf. Im Bereich der staatlich reglementierten Gesundheitsberufe ist eine erleichterte Anerkennung aus Gründen des Patientenschutzes gesetzlich nicht zulässig. Für die sozialpädagogischen Berufe werden gebündelte Qualifizierungen zu möglichst arbeitnehmerfreundlichen Zeiten angeboten, um den Antragstellenden die Absolvierung zu erleichtern.

10. Wie lange dauerten diese Verfahren 2017 im Durchschnitt?

Zu 10.: Gemäß § 6 Abs. 3 bzw. § 13 Abs. 3 BQFG hat die zuständige Stelle innerhalb von drei Monaten über die Gleichwertigkeit zu entscheiden. Die Frist beginnt zu laufen, sobald die benötigten Unterlagen vollständig vorliegen. Da die Beibringung der benötigten Unterlagen aus dem Herkunftsland mitunter längere Zeit in Anspruch nimmt, liegt der Beginn der Entscheidungsfrist häufig weit hinter dem Antragsdatum.

Staatlich reglementierte Gesundheitsberufe
Eine statistische Erfassung bzw. Auswertung der Dauer der Verfahren erfolgt hier nicht. Die Dauer der Verfahren hängt ab von der Mitwirkung der Antragstellenden (Vervollständigung der erforderlichen Unterlagen), der Frage der automatischen Anerkennung bzw. einer durchzuführenden Gleichwertigkeitsprüfung, dem Zeitpunkt der freiwillig bestimmbaren Teilnahme an einer Kenntnisprüfung oder einer in der Dauer unterschiedlichen Anpassungsmaßnahme und der Anzahl der Versuche zum erfolgreichen Abschluss der Anpassungsmaßnahme. Die Dauer der Verfahren reicht von zwei Monaten bis hin zu drei Jahren. Dies ist nur eingeschränkt von der Anerkennungsbehörde steuerbar.

11. Werden die Antragsteller vor ihrer Antragstellung beraten und ggf. unterstützt bei der Beschaffung aller notwendiger Dokumente? Gibt es Mentorenprogramme zur Unterstützung bei der Anerkennung von beruflichen Qualifikationen bzw. Nachqualifizierungen? Bitte um kurze Vorstellung der Programme.

Zu 11.: Die drei Beratungsstellen des Berliner Landesnetzwerks „Integration durch Qualifizierung – IQ“ bieten flächendeckend Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung für Ratsuchende mit ausländischen Qualifikationen an. Die Beratung ist individuell, unabhängig und kostenlos. 2017 haben insgesamt 4.010 Fachkräfte mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen eine Beratung zu den Anerkennungs- bzw. Qualifizierungsmöglichkeiten bei den drei Berliner IQ Beratungsstellen in Anspruch genommen, 8,7 % mehr Ratsuchende als in 2016 und mehr als je zuvor.

Berliner Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung (AnQua)
Türkischer Bund in Berlin-Brandenburg e. V.
Sprachen: Deutsch, Türkisch, Arabisch, Englisch
Fahrplan Anerkennung beruflicher Abschlüsse in Berlin (FAbA)
Club Dialog e. V.
Sprachen: Deutsch, Russisch, Ukrainisch, Polnisch, Kurdisch, Arabisch
Zentrale Erstanlaufstelle Anerkennung Berlin (ZEA)
Otto Benecke Stiftung e. V. - Standort Berlin
Sprachen: Deutsch, Englisch, Spanisch, Russisch, Portugiesisch, Französisch,
Arabisch
Landesamt für Gesundheit und Soziales:
Die Antragstellenden werden im Bereich der Anerkennung ausländischer Ausbildungen für die Gesundheitsberufe beraten. Eine Unterstützung bei der Beschaffung aller notwendigen Dokumente erfolgt nicht und kann auch nicht erfolgen. Dies gehört nicht zu den behördlichen Aufgaben einer Approbations- und Erlaubnisbehörde. Mentorenprogramme sind nicht bekannt.
Handwerkskammer Berlin:
Die Antragstellenden erhalten eine kostenfreie und unverbindliche Beratung bei der Handwerkskammer Berlin, bei Bedarf mehrmalig. Bei der Beschaffung der Dokumente unterstützt die Handwerkskammer Berlin gemeinsam mit ihren Kooperationspartnern.

12. Wie viele Menschen haben im Jahr 2017 einen Antrag im Härtefallfonds zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse gestellt, bei wie vielen wurde dieser Antrag bewilligt? Bitte aufschlüsseln nach Herkunftsländern, Altersstruktur und Geschlecht.

Zu 12.: Im Jahr 2017 wurden insgesamt 68 Anträge gestellt. Von den 68 Anträgen wurden 26 Anträge bewilligt oder teilbewilligt. 42 Anträge wurden entweder von den Ratsuchenden zurückgenommen oder konnten, hauptsächlich wegen der Unvollständigkeit der Antragsunterlagen, nicht positiv beschieden werden. Die Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeit, Altersstruktur und Geschlecht sind den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen. Zu den Herkunftsländern liegen keine Daten vor.

siehe pdf

13. Wie viele Anträge auf Förderung im Härtefallfonds wurden im Jahr 2017 abgelehnt? Bitte aufschlüsseln nach Gegenstand der beantragten Förderung und Grund der Ablehnung.

Zu 13.: Im Jahr 2017 wurde ein Antrag abgelehnt. Es wurde die Kostenübernahme für die Gebühr der Fachsprachprüfung und der Kenntnisprüfung sowie für Lehrbücher beantragt. Der Grund der Ablehnung war die verspätete Antragsstellung.

14. Wie wird auf den Härtefallfonds Berufsanerkennung Berlin öffentlich hingewiesen? Bitte aufzählen der Maßnahmen, die bisher ergriffen wurden, um den Härtefallfonds öffentlich bekannt zu machen. Wie plant der Senat den Bekanntheitsgrad des Härtefallfonds zu verbessern?

Zu 14.: Beim Beauftragten des Berliner Senats für Integration und Migration besteht die Möglichkeit, sich zum Härtefallfonds persönlich, während der Beratungszeiten im Willkommenszentrum Berlin, beraten zu lassen. Zusätzlich werden auf der Internetseite des Beauftragten des Berliner Senats für Integration und Migration (www.berlin.de/lb/intmig/) alle wichtigen Informationen (Fördervoraussetzungen, Kontaktdaten, Flyer usw.) zum Härtefallfonds bereitgestellt. Der Flyer liegt ebenfalls im Willkommenszentrum Berlin aus. Auch wurden grundlegende Informationen im Newsletter Berlin International, der von ca. 2.000 Interessierten abonniert wurde, veröffentlicht. Im Internet wird außerdem auf der Seite des Informationsportals Anerkennung in Deutschland des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Energie und Wirtschaft (BMWi) auf das Angebot hingewiesen. Des Weiteren wurden Informationen über den Härtefallfonds bisher auf diversen Veranstaltungen und Gesprächen zum Thema Arbeitsmarktintegration und Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen vorgestellt (z. B. bei Kammern, der Agentur für Arbeit, bei der Veranstaltungsreihe „Integration im Dialog“ und bei Schulungen der Integrationslotsinnen und -lotsen). Außerdem wurde der Härtefallfonds bei verschiedenen Gremien (z. B. der Konferenz der Integrationsbeauftragten der Bezirke und dem Austauschtreffen der externen Beraterinnen und Berater des Willkommenszentrums Berlin) vorgestellt. Auch wird in den Beratungen des IQ Netzwerkes Berlin auf den Härtefallfonds verwiesen. Gleichzeitig wird die Zusammenarbeit mit dem IQ Netzwerk Berlin weiter intensiviert. Grundsätzlich weisen auch die anerkennenden Stellen, das Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gGmbH im Zusammenhang mit dem Anerkennungszuschuss des Bundes und die Träger, die Qualifizierungsmaßnahmen durchführen, auf den Härtefallfonds hin. Nachdem im ersten Halbjahr 2018 die Verlängerung und Aktualisierung der Verwaltungsvorschriften im Vordergrund stand (Veröffentlichung im Amtsblatt am 22.06.2018), soll die Öffentlichkeitsarbeit im zweiten Halbjahr weiter verstärkt werden. Die steigende Zahl der Erstberatungsgespräche (Stand 30.06.2018: 71 Erstberatungsgespräche) im Vergleich zum Vorjahr zeigt den steigenden Bekanntheitsgrad und weiterhin hohen Bedarf des Angebotes.

15. Wie viele Antragsteller*innen konnten 2017 im an einer Anpassungsqualifizierung oder einer Brückenmaßnahme teilnehmen? (Wenn möglich, bitte aufschlüsseln nach Berufsbereichen: pädagogische Berufen, Soziale und pflegerische Berufe, Handwerk, technische Berufe, Wissenschaft, Medizin, sonstige und nach den Herkunftsländern der Antragsteller*innen)

Zu 15.: siehe pdf

Handwerkskammer Berlin:
13 Personen mit einem Bescheid einer teilweisen Gleichwertigkeit haben an einer
Anpassungsqualifizierung teilgenommen.


Berlin, den 27. Juli 2018
In Vertretung
Daniel T i e t z e
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Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales

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