Schriftliche Anfrage: Kirchensteuer ja - Anerkennung nein?

Das Druckdokument zur schriftlichen Anfrage "Kirchensteuer ja - Anerkennung nein?" (s17-13839) finden Sie hier.

Kirchensteuer ja– Anerkennung nein?

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

1.Welche gesetzlichen Regelungen plant der Senat zur Festsetzung von Kirchensteuern für glaubensverschiedene Partner_innen in eingetragenen Lebenspartnerschaften? Bitte für die Angehörige der Evangelischen und der Katholischen Kirche gesondert erläutern.

Zu 1. Der Senat beabsichtigt, die Regelungen des Berliner Kirchensteuergesetzes zu Ehegatten und Ehen entsprechend auf Lebenspartner und Lebenspartnerschaften anzuwenden. Es ist vorgesehen, die Regelung auch für Veranlagungszeiträume vor 2014 anzuwenden, wenn die Kirchensteuer noch nicht bestandskräftig festgesetzt worden ist und nur soweit die Anwendung zu keiner ungünstigeren Kirchensteuerfestsetzung als bei einer Einzelveranlagung führt. Im Entwurf ist keine unterschiedliche Behandlung von Angehörigen der Evangelischen und der Katholische Kirche vorgesehen.

2. Sind den Regelungen Gespräche mit den jeweiligen Kirchen vorausgegangen?

Zu 2. Im Vorfeld des Gesetzentwurfes haben Gespräche mit dem Konsistorium der Evangelischen Kirche Berlin -Brandenburg -schlesische Oberlausitz, dem Erzbischöflichen Ordinariat sowie der Gemeinde der Alt-Katholiken Berlin stattgefunden.

3. Wie bewertet der Senat den Umstand, dass die Kirchen eingetragenen Partnerschaften das Sakrament der Ehe verweigern und dennoch die finanziellen Vorteile der steuerlichen Gleichbehandlung von eingetragenen Partnerschaften mit Ehen für sich in Anspruch nehmen? Trägt er in der gesetzlichen Regelung diesem Umstand Rechnung?

Zu 3. Der Bundesgesetzgeber ist dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 07.05.2013 insoweit gefolgt, als dass er die Regelungen des Einkommensteuergesetzes zu Ehegatten und zur Ehe durch die Ergänzungin § 2 Absatz 8 auch auf Lebenspartner und Lebenspartnerschaften anwendet. Er will damit eine Gleichstellung zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Einkommensteuerrecht herstellen. Hieran orientiert sich die Überarbeitung des Kirchensteuergesetzes.

Berlin, den 27. Mai 2014

In Vertretung
Dr. Margaretha Sudhof
Senatsverwaltung für Finanzen

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Juni 2014)

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