Schriftliche Anfrage: Leitlinien für Bürgerbeteiligung für Projekte und Prozesse der räumlichen Stadtentwicklung: Gibt es einen Plan und wenn ja, welchen und warum erfährt niemand davon?

Das Druckdokument zur schriftlichen Anfrage "Leitlinien für Bürgerbeteiligung für Projekte und Prozesse der räumlichen Stadtentwicklung: Gibt es einen Plan und wenn ja, welchen und warum erfährt
niemand davon?" (18/11975) finden Sie hier.

 

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1:
Auf welcher Grundlage wurde wann und von wem entschieden, dass ein Arbeitsgremium aus 10 Bürgerinnen und Bürgern sowie zehn eingeladenen Mitgliedern aus Politik und Verwaltung eingesetzt wird, welches bis zum Sommer 2018 die „Leitlinien für Bürgerbeteiligung für Projekte und Prozesse der
räumlichen Stadtentwicklung“ erarbeiten soll?

Antwort zu 1:
Die Entscheidung wurde Ende Mai von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
Wohnen gefällt.

Frage 2:
Wie wird bei einem Losverfahren sichergestellt, das Bürgerinnen und Bürger ausgewählt werden, die einen halbwegs repräsentativen Querschnitt der Berlinerinnen und Berliner abbilden. Wie wird dabei insbesondere gewährleistet, dass:

  • Menschen aus unterschiedlichen Berliner Bezirken
  • Menschen mit unterschiedlicher sozialer Herkunft
  • diverse Bevölkerungsgruppen (z. B.: Migranten, blinde und sehbehinderte Menschen, gehörlose und hörgeschädigte Menschen, Senioren, Kinder)

in dem Gremium repräsentiert werden. Wer ist wann die „Losfee“ und wie wird das Verfahren protokolliert und veröffentlicht?.

Antwort zu 2:
Die Bewerberinnen und Bewerbern für das Arbeitsgremium wurden aufgefordert,
kategorisierte Angaben zu folgenden Merkmalen zu machen:

  • Höchster Schulabschluss
  • Alter
  • Staatsangehörigkeit Deutsch/EU
  • Wohnbezirk/Wohndauer
  • Schulabschluss
  • Beruf/Tätigkeit

Darüber hinaus konnten in einem freien Text Angaben zur Motivation gemacht werden. Die in der Fragestellung formulierten Kriterien werden daraus überwiegend abgeleitet und führen zu einer quotierten Zufallsauswahl (d. h. mittels eines Computerprogramms werden schrittweise die o.g. Merkmale abgefragt und digital, mittels Zufallsgenerator Datensätze ermittelt, die diese Merkmale erfüllen). Körperliche Einschränkungen wurden nicht abgefragt. Eine Bewerbung für das Arbeitsgremium ist aber uneingeschränkt möglich. Bei Bedarf werden besondere Hilfestellungen gewährt, wie z. B. Gebährendendolmetscher. Das Verfahren wird durch einen unabhängigen Dienstleister, die Fa. Trendfish GmbH, mit Sitz in Rendsburg durchgeführt. Die Firma hat ein ähnliches Verfahren erfolgreich für die Stadt Kiel durchgeführt. Die Losauswahl findet in der 38. KW statt. Es wird das Vier-Augen-Prinzip gewährleistet. Das Auswahlverfahren wird protokolliert.

Frage 3:
Auf welcher Grundlage und von wem wurde/wird entschieden, welche „zehn Mitglieder aus Politik und
Verwaltung“ in der Arbeitsgruppe beteiligt werden. Wie wird dabei insbesondere die Einbeziehung der
politischen Vertreter*innen der Fraktionen im Abgeordnetenhaus und der Bezirksverordnetenversammlungen, sowie der Repräsentanten von Bezirksverwaltungen (Stadträte oder Verwaltungsmitarbeiter*innen) gewährleistet?

Antwort zu 3:

  • Die Entscheidung erfolgte durch die Hausleitung, die den Auftrag erteilt hat:
  • die Senatorinnenebene, der beiden Verwaltungen einzubeziehen, die Bürgerbeteiligung für Projekte und Prozesse der räumlichen Stadtentwicklung durchführen und
  • zwei Bezirksbürgermeister/Bürgermeisterinnen, insbes. den Bürgermeister des Bezirks Mitte,
  • die für Partizipation zuständige Staatssekretärin,
  • den Arbeitskreis für Quartiersmanagement,
  • sowie die Sprecherinnen und Sprecher des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen aus den drei Koalitionsfraktionen und der stärksten Oppositonsfraktion einzuladen.

Teilweise wurde das Mandat von den eingeladenen Personen weitergegeben. Um die Arbeitsfähigkeit des Gremiums zu gewährleiten wurde auf weitere Beteiligte verzichtet. Die Verwaltung wird den Prozess auf der Sachebene begleiten.

Frage 4:
Durch wen soll zukünftig eine externe Begleitung des Arbeitsgruppenprozesses erfolgen? Wann wurde die externe Begleitung ausgeschrieben und wann wurde/wird durch wen die externe Begleitung ausgewählt? Was ist der konkrete Arbeitsauftrag für die externe Begleitung, bzw. welcher Aufgabenumfang wurde beauftragt?

Antwort zu 4:
Der Prozess soll durch mehrere externe Auftragnehmende begleitet werden:
Für die Erarbeitung und Umsetzung eines Kommunikationskonzeptes erfolgte im Juli eine öffentliche Ausschreibung über die Vergabeplattform des Landes Berlin. Für die Unterstützung des Arbeitsprozesses durch eine Teamassistenz erfolgte ebenfalls im Juli eine öffentliche Ausschreibung über die Vergabeplattform des Landes Berlin. Für die Strukturierung und Begleitung des partizipativen Arbeitsprozesses und den Entwurf der Leitlinien ist eine öffentliche Ausschreibung in Vorbereitung. Es soll ein zweistufiges Verfahren durchgeführt werden. Die erste Stufe ist ein Teilnahmewettbewerb aus dem die drei bestgeeignetsten Bewerbungen ausgewählt und in einer zweiten Stufe zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Die drei ausgewählten Büros sollen darüber hinaus gegen eine pauschale Vergütung ein Grobkonzept erarbeiten. Die Ergebnisse der zweiten Stufe werden dem Arbeitsgremium nach dessen Konstituierung vorgestellt. Die Entscheidung, welcher Bietende den Auftrag erhält, obliegt dem Arbeitsgremium. Der Aufruf für den Teilnahmewettbewerb erfolgt in Kürze.

Frage 5:
Warum wird in der Ausschreibung für ein „Kommunikationskonzept 2017“ zur Erarbeitung der Leitlinien für die Bürgerbeteiligung Bezug auf ein zu gründendes Arbeitsgremium mit 18 Personen genommen, während ansonsten eine Personenanzahl von 20 Personen für die Arbeitsgruppe benannt wird (vergl. u. a.: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/stadtforum/de/leitlinien/index.shtml)?.

Antwort zu 5:
Die endgültige Entscheidung über die Besetzung des Arbeitsgremiums erfolgte erst, nachdem die Ausschreibung bereits veröffentlicht worden war.

Frage 6:
Warum wird bei der „Bewerbung um die Mitwirkung im Arbeitsgremium“ unter der Rubrik „Zugehörigkeit zum Bewerberkreis“ folgende Versicherung verlangt: „Ich versichere, dass ich über 16 Jahre alt bin, nicht bei der Stadt Berlin oder zugehörigen Betrieben (BVG, BSR, ...) beschäftigt bin, nicht Mitglied im Abgeordnetenhaus oder einer Bezirksverordnetenversammlung bin und nicht plane, in den nächsten 12 Monaten aus Berlin wegzuziehen.“ Ist die Mitgliedschaft im Abgeordnetenhaus oder einer BVV, bzw. das Anstellungsverhältnis bei der Stadt Berlin oder zugehörigen Betrieben (BVG, BSR, …), ein Ausschlussgrund für die Mitarbeit im Arbeitsgremium als Berliner Bürgerin und Bürger?

Antwort zu 6:
Mit den Einschränkungen soll sichergestellt werden, dass

  • es zu keinen Ungleichgewichten oder Interessenüberschneidungen zwischen den eingeladenen und den zu lösenden Vertretenden im Gremium kommt;
  • sich ein möglichst repräsentativer Querschnitt der allgemeinen Stadtöffentlichkeit in dem Gremium abbildet und nicht nur Personen, die sich aus Ihrem beruflichen Wissen und auf Grund beruflicher Interessen in dem Gremium engagieren;
  • sich nur geschäftsfähige Bewerbende beteiligen (Stimmberechtigung; Veranstaltungen in den Abendstunden);
  • eine kontinuierliche Beteiligung der ausgelosten Bewerbenden über den gesamten Erarbeitungszeitraum gewährleistet wird.

Frage 7:
Welche konkreten Aufgaben soll die Arbeitsgruppe haben, bzw. welches Konzept liegt der Bildung der
Arbeitsgruppe zu Grunde?

Antwort zu 7:
Das Arbeitsgremium (es wird davon ausgegangen, dass dieses mit „Arbeitsgruppe“ gemeint ist) soll die Leitlinien und Vorschläge zur Umsetzung in einem partizipativen Prozess mit der Stadtöffentlichkeit erarbeiten. Es soll der breiten Stadtöffentlichkeit sowie Verbänden und Institutionen Gelegenheit geben, im Rahmen größerer öffentlicher Veranstaltungen (z. B. Werkstätten) mitzuwirken. Am Ende des Prozesses soll das Gremium dem Senat, dem Rat der Bürgermeister und dem Abgeordnetenhaus eine
beschlussfähige Vorlage des Leitlinienentwurfs und Vorschläge für die Umsetzung vorlegen. Ziel ist es, durch die paritätische Besetzung des Gremiums, die Interessen der Stadtöffentlichkeit denen der Politik und Verwaltung gleichberechtigt gegenüber zu stellen.

Frage 8:
Warum hält es der Senat bisher nicht für erforderlich, ein transparentes Verfahren zu gewährleisten, so dass eine solche Anfrage, bei der lediglich Fragen gestellt werden, die sich jede/jeder Interessierte zwangsläufig stellen muss, wenn er/sie sich am Verfahren beteiligen will, notwendig wurde?

Antwort zu 8:
Die Transparenz des Verfahrens wurde mit den der Verwaltung zur Verfügung stehenden
Kapazitäten soweit möglich hergestellt durch:

  • eine Vorlage zur Kenntnisnahme an das Abgeordnetenhaus,
  • ein öffentliches Stadtforum zum Thema „Beteiligen – wie reden wir zukünftig über Stadtentwicklung“ das durch Informationen auf der Website begleitet wurde,
  • einen öffentlichen Aufruf in der lokalen Presse, den Bürgerämtern und dem Berliner Fenster, sich für das Arbeitsgremium zu bewerben,
  • eine eigene Website zum Thema „Leitlinien für Bürgerbeteiligung sowie
  • durch zahlreiche Interviews und öffentliche Auftritte der Hausleitung.

Frage 9:
Wie gedenkt der Senat selbst zukünftig eine zeitnahe, umfassende und kontinuierliche Information der
Öffentlichkeit zu gewährleisten?.

Antwort zu 9:
Um eine zeitnahe, umfassende und kontinuierliche Information der Öffentlichkeit zu gewährleisten, werden kurzfristig das Kommunikationskonzept und deren Umsetzung beauftragt, die Website qualifiziert und öffentliche Veranstaltungen so vorbereitet, dass das Arbeitsgremium zügig über Veranstaltungskonzepte und deren Durchführung entscheiden kann. Um die Entscheidungshoheit des Arbeitsgremiums nicht zu unterlaufen, soll dieses nach seiner konstituierenden Sitzung über weitere Aktivitäten selbst entscheiden.


Berlin, den 24.08.17
In Vertretung
Lüscher
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Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Wohnen

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