Schriftliche Anfrage zum Thema: Wie steht es um die Umsetzung der Berliner Engagementstrategie?

Schriftliche Anfrage: Drucksache 19 / 21 303

Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat in ihrer Antwort zur Schriftlichen Anfrage Nr. 19/21303 zur Umsetzung der Berliner Engagementstrategie dargelegt, dass zahlreiche Maßnahmen zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements umgesetzt wurden. Ein gesondertes Umsetzungskonzept wurde jedoch nicht erstellt, da laut Senat die bereits etablierten Prozesse flexibler und praxisnaher seien.

Kritisch betrachtet fällt auf, dass finanzielle Mittel für Projekte bereitgestellt werden, deren direkter Bezug zur Engagementförderung nicht immer klar erkennbar ist. Beispielsweise werden 50.000 € pro Bezirk für die Freiwilligenagenturen bereitgestellt – eine Maßnahme, die zwar grundsätzlich sinnvoll ist, aber nicht näher darauf eingeht, inwieweit dies messbare Effekte auf die Engagementlandschaft hat. Ebenso fließen Mittel in die Entwicklung einer digitalen Engagementplattform (200.000 € für 2025), wobei unklar bleibt, wie effektiv diese Plattform den Zugang zu Engagement erleichtern wird.

Ein weiterer Punkt ist die Bereitstellung von Räumen für freiwilliges Engagement, die laut Koalitionsvertrag ab 2025 rechtssicher entgeltfrei angeboten werden sollten. Bislang ist jedoch nur eine laufende Prüfung angekündigt, ohne konkrete Ergebnisse oder Fristen für die Umsetzung.

Zwar erkennt der Senat die Bedeutung des bürgerschaftlichen Engagements für den gesellschaftlichen Zusammenhalt an, doch bleiben viele Maßnahmen in der Umsetzung vage. Es entsteht der Eindruck, dass Mittel teils breit gestreut werden, ohne dass eine stringente Steuerung oder eine klare Erfolgskontrolle erfolgt.

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