Weg frei für Änderung des Berliner Neutralitätsgesetzes - Pauschales Kopftuchverbot wird es nicht mehr geben

Mit Freude habe ich verfolgt, dass das Bundesverfassungsgericht die vom Land Berlin eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Kopftuchverbot „ohne Begründung nicht zur Entscheidung“ angenommen hat. Damit ist der Weg frei endlich das mehr als umstrittene Berliner Neutralitätsgesetz, das u.a. Lehrerinnen pauschal das Tragen von Kopftüchern verbietet, möglichst bald zu ändern.

Im Koalitionsvertrag von 2021 haben wir gemeinsam mit SPD und Linke verankert: "Die Koalition passt das Berliner Neutralitätsgesetz in Abhängigkeit von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an." Wir Grünen stehen dazu. 

Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 2015 entschieden, dass es kein pauschales Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen geben darf, sondern der Einzelfall entscheidend sei. Ebenso entschied das Bundesarbeitsgericht 2020, dass ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen im Unterricht unzulässig sei. Das Gericht hatte damit die Revision des Landes Berlin gegen ein Urteil des Landesarbeitsgerichts abgewiesen. Eine Muslimin bekam 5.129 Euro Entschädigung wegen Diskriminierung zugesprochen, weil sie wegen ihres Kopftuches nicht in den Schuldienst des Landes Berlin eingestellt wurde. Daraufhin legte die damalige Berliner Bildungsenatorin Sandra Scheeres (SPD) nach der Urteilsverkündung des Bundesarbeitsgerichts Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein.

Auch die vom Senat eingesetzte Berliner Expert*innenkommission gegen antimuslimischen Rassismus empfiehlt dem Berliner Senat die Abschaffung des Neutralitätsgesetzes. Die Mehrheit der Mitglieder der Kommission bewerten das Gesetz als „systematische und institutionalisierte Diskriminierung gegenüber Frauen mit Kopftuch ohne sachliche Rechtfertigung" (S.22).

Zum Weiterlesen: Handlungsempfehlungen der Berliner Expert*innenkommission gegen antimuslimischen Rassismus, September 2021 (pdf)

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