Schriftliche Anfrage: Anpassung des “Neutralitätsgesetzes“: Stand der Dinge?

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2015 entschieden, dass ein pauschales Verbot des Tragens religiöser und weltanschaulich konnotierter Kleidung durch Lehrkräfte im Schulalltag wie in §§ 2 und 3 des Berliner Neutralitätsgesetzes deren Grundrechte unverhältnismäßig einschränkt und deshalb mit der Verfassung nicht vereinbar ist. Berlin braucht endlich eine "Verfassungsgemäße Überarbeitung des sogenannten „Neutralitätsgesetzes“. Von der schwarz-roten Koalition kommt nichts. Lediglich eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe sei gebildet worden. Diese tagt jedoch im Geheimen hinter verschlossenen Türen, wie aus der Antwort auf meine schriftliche Anfrage (Drucksache 19 / 22 036) deutlich wurde. Nachzufragen, wann und wie oft sich diese Arbeitsgruppe betroffen habe, welche Inhalte besprochen und welche Zwischenergebnisse erzielt wurden, würde "nicht dem parlamentarischen Fragerecht" unterliegen. Ich bleibe trotzdem dran. Mit unserem grünen Antrag (Drucksache 19/1164) hatten wir bereits vorgelegt, doch dieser wurde in 2. Lesung im Parlament abgelehnt. Hier geht es zu meiner Rede im Parlament.

 

« Zurück