Partizipation in der Migrationsgesellschaft

Noch in dieser Legislatur will Rot-Rot-Grün das Berliner Gesetz zur Förderung der Partizipation in der Migrationsgesellschaft (PartMigG) verabschieden.

Flyer "Partizipation in der Migrationsgesellschaft" zu download (pdf)

 

10 Jahre nach der Verabschiedung des ersten Gesetzes zur Regelung von Partizipation und Integration in Berlin (PartIntG) hat sich gesellschaftlich und politisch viel verändert. Obwohl die Ziele des Gesetzes nach wie vor aktuell sind, ist die Umsetzung jedoch an vielen Stellen nicht oder nur unzureichend gelungen. Die verwendeten Konzepte und Begriffe sind in Teilen nicht mehr zeitgemäß oder nicht passend zu den eigentlichen Zielen des Gesetzes. Mit dem überarbeiteten Gesetz, dass in Zukunft den Titel „Berliner Gesetz zur Förderung der Partizipation in der Migrationsgesellschaft (PartMigG)“ tragen wird, soll dem Abhilfe geschaffen werden.

 

Hintergrund: Das Gesetz zur Regelung von Partizipation und Integration in Berlin (PartIntG)

Berlin war 2010 das erste Bundesland mit einem eigenen Partizipations- und Integrationsgesetz. Derweilen haben weitere Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bayern ein solches Gesetz verabschiedet.

Die Initiative zu diesem Gesetz war aus dem Landesbeirat für Integrations- und Migrationsfragen gekommen und es gab eine öffentliche Diskussion zum Verständnis von „Integration“ im Sinne von Partizipation. „Integration“ wurde als politische Querschnittsaufgabe definiert, die diversitätsorientierte Personalentwicklung für die Verwaltung festschreibt und Strukturen verankert – u. a. die bezirkliche Integrationsbeauftagte.

10 Jahre nach der Verabschiedung hat sich gesellschaftlich und politisch vieles verändert. Deshalb wurde eine Evaluierung und Überarbeitung des Gesetzes im Koalitionsvertrag von Rot-Rot-Grün festgeschrieben. Das Ergebnis der Evaluation war, dass die Umsetzung des Gesetzes an vielen Stellen nicht oder nur unzureichend gelungen war und die Konzepte und Begrifflichkeiten auf den aktuellen Diskussionsstand gebracht werden müsste.

Parallel zur Evaluation des Gesetzes, im Auftrag des Integrationsbeauftragten von Berlin, wurde auch in der Zivilgesellschaft intensiv darüber debattiert, was geändert werden muss.  Auf Initiative der Grünen-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin wurden auf politischer Ebene die Berliner Migrant*innenorganisationen und die neuen deutschen organisationen (ndo) in offenen Fach- und Dialogrunden in den Weiterentwicklungsprozess eingebunden.

 

Vom PartIntG zum PartMigG

Auf Initiative von Susanna Kahlefeld, Sprecherin für Partizipation und Beteiligung, luden die integrations- und partizipationspolitischen Sprecher*innen der Koalitionsfraktionen in der Zeit von Juni bis Dezember 2018 Berliner Migrant*innenorganisationen (MO) und die neuen deutschen organisationen (ndo) zu drei offenen Fach- und Dialogrunden ein. In einem partizipativen Prozess wurden Vorschläge zur Änderung und Weiterentwicklung des PartIntG entwickelt.

In der ersten Fachrunde berichteten Tatjana Forner (Club Dialog e. V.) und Safter Çınar (TBB) vom Entstehungskontext und dem Diskussionsprozess um das Partizipations- und Integrationsgesetz. Mit den Migrant*innenorganisationen wurden gemeinsam erste Punkte identifiziert, die zu überarbeiten wären.

Die zweite Fachrunde war geprägt von einem Input-Vortrag von Daniel Gyamerah von Citizens for Europe. Er stellte die Studie „Diversität in öffentlichen Einrichtungen“ und „Wer nicht gezählt wird, zählt nicht“ vor. Die Autor*innen der Studie kamen zu dem Schluss, dass das PartIntG u. a. in Bezug auf einer Definition der Zielgruppe(n) und der Berichterstattung von anderen Gesetzen wie z. B. des Landesgleichstellungsgesetz (LGG) „lernen“ könne. In Arbeitsgruppen wurden dann konkrete Forderungen formuliert: Dazu gehörten die Kritik am Kriterium des „Migrationshintergrunds“, das die persönliche Rassismuserfahrung nicht abbildet, die Zusammensetzung des Landesbeirats für Integrations- und Migrationsfragen, Ausstattung und Aufgabengebiete der Bezirksbeauftragten für Integration und Migration, Berichterstattung und Monitoring der diversitätsorientierten Organisationsentwicklung der Verwaltung und die Unabhängigkeit des/der Berliner Integrationsbeauftragten.

Die Ergebnisse wurden zusammengefasst und Anfang Dezember bei der dritten Fachrunde noch einmal zur Diskussion gestellt. Das daraufhin gemeinsam erstellte Ergebnispapier wurde am 21. März 2019 an die zuständige Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales Elke Breitenbach übergeben. Das Ergebnispapier floß neben anderen Stellungnahmen in den Prozess der Überarbeitung und Weiterentwicklung des PartIntG ein.

 

Das Berliner Gesetz zur Förderung der Partizipation in der Migrationsgesellschaft (PartMigG)

Das PartMigG hat zum Ziel die Partizipation und die gleichberechtigte Teilhabe von Personen mit Migrationsgeschichte zu fördern – und zwar in allen Bereichen des sozialen, kulturellen, ökonomischen, politischen und gesellschaftlichen Lebens in einer durch Vielfalt und Migration geprägten Berliner Stadt- bzw. Migrationsgesellschaft. Begriffe und Konzepte sind überarbeitet und die im Gesetz verankerten Förderinstrumente und Vorgaben konkretisiert. Es geht also nicht mehr darum, wer wann eingewandert ist und aus welchen Gründen, sondern es geht um die gemeinsame Gestaltung der vielfältigen Berliner Stadtgesellschaft.

Obwohl die Streichung des Begriffes „Integration“ zu den Hauptforderungen der Berliner Migrant*innenorganisationen und der neuen deutschen organisationen (ndo) gehörte, ist dieser im Gesetz enthalten. Wir als Grüne Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus sehen das kritisch.

Im Wesentlichen regelt das Artikelgesetz zwei Bereiche:

1. Partizipationsstrukturen: Dazu gehören Beiräte und Beauftragte des Landes und der Bezirke sowie Integrationsausschüsse der Bezirke, die Personen mit Migrationsgeschichte und ihre zivilgesellschaftlichen Organisationen fördern, einbinden und unterstützen.

2. Eine diversitätsorientierte Personalentwicklung in sämtlichen Verwaltungen und den landeseigenen Betrieben

Leider sind die für die Umsetzung des Gesetzes notwendigen Finanzmittel, z.B. für Personal, nicht im PartMigG enthalten. Wir Grüne werden uns für die Bereitstellung der Gelder einsetzen.

Eine weitere wichtige Neuerung ist die Implementierung eines „Beirats für Angelegenheiten der Roma und Sinti“. Die Struktur des Beirates wurde mit der Community gemeinsam entwickelt. Damit bekommt die größte europäische Minderheit erstmals in einem Bundesland eine eigene Vertretung.

Noch in dieser Legislatur will Rot-Rot-Grün das Berliner Gesetz zur Förderung der Partizipation in der Migrationsgesellschaft (PartMigG) verabschieden.

Weitere Informationen zum PartMigG finden sich auf der Website der Beauftragten des Berliner Senats für Integration und Migration.

 

Debatte um die „Quote“

Die breit zitierte Behauptung, dass das Berliner Gesetz zur Förderung der Partizipation in der Migrationsgesellschaft (PartMigG) eine feste Quote für Migrant*innen in der Verwaltung vorsieht, ist falsch.

Eine echte, harte Quote, wie beispielsweise wir Grünen sie für Frauen haben, war zwar ein Wunsch der Berliner Migrant*innenorganisationen und der neuen deutschen organisationen (ndo). Sie ist aber nicht ins Gesetz aufgenommen worden. Eine solche Quote wäre leider nicht verfassungskonform gewesen.

Stattdessen ist jetzt das Ziel festgeschrieben, den Anteil der Personen mit Migrationsgeschichte in der Verwaltung gemäß ihrem Anteil an der Berliner Bevölkerung sicherzustellen. Dafür sind die Senatsverwaltungen aufgefordert, eigene Zielvereinbarungen mit konkreten Maßnahmen zur Erreichung der Ziele zu entwickeln. Das PartMigG setzt an keiner Stelle andere Gesetze außer Kraft: Weder die sogenannte Bestenauslese noch die Frauenförderung.

 

Zum Weiterlesen und -schauen

« Zurück