Schriftliche Anfrage: Verhältnismäßiger Einsatz von Strafbefehlen nach § 95 AufenthG
Strafbefehle auf der Grundlage des § 95 AufenthG dienen der Sanktionierung von erheblichen Gesetzesverstößen und müssen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgend, sowohl die Schwere der Vergehen als auch den Aufwand der…
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